Der Egger Richtplan ist nur für die Behörden verbindlich. Auf die Grundeigentümer hingegen hat er keine direkten rechtlichen Auswirkungen. Trotzdem interessierten sich rund 70 Egger für die derzeitige Revision des kommunalen Richtplans und liessen sich am Donnerstagabend darüber informieren.
Diese Aufgabe übernahmen die Hochbauvorsteherin Bettina Baumgartner (FDP) und Peter von Känel vom Planungsbüro «Suter, von Känel, Wild», das die Revision des Egger Richtplanes und der Nutzungsplanung der Gemeinde begleitet und leitet. Die Richt- und Nutzungsplanung wird zwar koordiniert vorbereitet, wegen der Komplexität der beiden Projekte hat der Gemeinderat Anfang Jahr aber beschlossen, zwei separate Vorlagen daraus zu machen. Sie werden der Bevölkerung gestaffelt zur Abstimmung vorgelegt. Das Ziel ist, dass der revidierte Richtplan Ende 2021, Anfang 2022 in Kraft treten kann – die revidierte Nutzungsplanung ein Jahr später.
Übergeordnetes Recht
Von Känel erläuterte die Ziele der Revision und wies darauf hin, dass der kommunale Richtplan die unterste Stufe der Planung des Bundes, des Kantons und der Region darstelle. Bei der Revision seien deshalb die Vorgaben der übergeordneten Stellen einzuhalten. Der immer noch gültige Richtplan der Gemeinde stammt aus dem Jahr 2000 und ist damit nicht mehr zeitgemäss und nicht mehr konform mit den übergeordneten Bestimmungen. Hinzu kommt, dass die Gemeinde in den vergangenen Jahren stark gewachsen ist und heute fast 8800 Einwohner zählt. Das Siedlungsgebiet von Egg bietet Platz für rund 10'000 Einwohner. Da nicht mehr viel Bauland zur Verfügung steht, gilt es, zu verdichten.
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