Gestern hat der Bundesrat die überarbeitete Postverordnung durchgewinkt. Sie setzt der Post neue Regeln. Sie erlaubt es zudem der Posttochter Postfinance , ab dem kommenden Jahr für sie heikle Kunden abzulehnen. Das lässt aufhorchen, da sich die Bank seit einigen Monaten mit dem russischen Oligarchen Viktor Vekselberg streitet. Ein Zwist, den es unter der zukünftigen Gesetzesgrundlage vielleicht gar nicht gegeben hätte.
Der milliardenschwere Unternehmer will ein Postfinance -Konto, die Bank will ihm keins geben. Vekselberg macht geltend, dass die Bank einen Grundversorgungsauftrag hat. Er habe daher Anrecht auf ein einfaches Zahlungskonto, um darüber seine Rechnung zu bezahlen.
Entscheid Ende Oktober
Postfinance weist auf die Ausnahmen des Grundversorgungsauftrags hin. Sie fürchtet sich davor, wegen einer Geschäftsbeziehung mit Vekselberg, der auf einer Sanktionsliste der Vereinigten Staaten steht, selbst sanktioniert zu werden. Ende Oktober wird das Berner Handelsgericht in diesem Fall einen Entscheid fällen.
Offenbar kommt es bei der Bank öfter vor, dass sie einen Kunden ablehnen will, das aber nicht kann. So heisst es im Bericht des Bundesrats, dass die Ausschlussbestimmungen zu wenig klar regelten, wann Postfinance berechtigt sei, Kunden im Bereich der Grundversorgung auszuschliessen. Der Bundesrat macht es Postfinance nun einfacher, potenziell problematische Kunden abzulehnen.

