Schulgemeinde genehmigt Kostenbeitrag an neues Gemeindehaus
Die Hittnauer Gemeindeversammlung am Montagabend war eine schlanke Sache. Nicht nur wegen der bescheidenen Anzahl von 27 Stimmberechtigten, auch zeitlich: Nach rund einer Stunde waren sowohl die Geschäfte der Politischen Gemeinde als auch die der Schulgemeinde abgehandelt.
Bei beiden Gemeinden stand die Abnahme der Jahresrechnung 2019 auf der Traktandenliste. Die Rechnung der Politischen Gemeinde schliesst mit einem Aufwand von 15,25 Millionen Franken und einem Ertrag von 15,57 Millionen Franken, was einen Ertragsüberschuss von rund 320‘000 Franken ergibt. Budgetiert war ein Minus von rund 400‘000 Franken. Die Rechnung wurde einstimmig genehmigt.
Minus bei der Schule
Auch bei der Schule gab die Rechnung kein Anlass zu Diskussionen und wurde einstimmig abgenommen – obwohl diese etwas schlechtere Zahlen aufweist. Bei einem Aufwand von rund 9,8 Millionen Franken und einem Ertrag von rund 9,7 Millionen Franken schliesst die Rechnung mit einem Aufwandüberschuss von rund 90‘000 Franken ab. Dies im Gegensatz zum budgetierten plus von 178‘700 Franken.
Als zweites Traktandum an der Schulgemeindeversammlung stand die Genehmigung eines Kredites von 650‘000 Franken als Anteil der Schulgemeinde an den Neubau des Gemeindehauses an. Von Planungsbeginn an war klar, dass auch die Schulverwaltung in den neuen Räumen Platz finden soll.
Nun sollen Details geklärt werden
So war und ist die Schulgemeinde in der Baukommission vertreten und es war im Bericht zur Urnenabstimmung im letzten Jahr ausgeführt, dass die Schulgemeinde entsprechend ihrem Nutzungsanteil einen Kostenbeitrag leisten werde. Da der Gesamtkredit von 4,3 Millionen Franken eine Urnenabstimmung erforderte, der Beitrag von 650‘000 Franken jedoch in die Kompetenz der Gemeindeversammlung fällt, konnte nicht gleichzeitig darüber abgestimmt werden.
Die Hittnauer Schulgemeindeversammlung genehmigte den Kredit nach gewohnter Manier an diesem Abend: einstimmig. Das einzige Votum gab es von der Rechnungsprüfungskommission. Da die Kostenbeteiligung nun offiziell genehmigt sei, müsse man jetzt auch die Details der Verwendung prüfen – oder was im Fall passiere, wenn die Schulverwaltung aus dem Gebäude wieder ausziehen würde.
