Seit je her melden sich kritische Stimmen zu Wort, die den Nutzen der bilateralen Verträge mit der Europäischen Union anzweifeln. Die Personenfreizügigkeit löst dabei besonders starke Reaktionen aus. Seit deren Einführung im Juni 2002 dürfen Schweizer Bürger unter bestimmten Bedingungen in der EU leben, arbeiten und studieren. Umgekehrt gilt das Gleiche für EU-Bürger. Dagegen richtet sich die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung», über die die Stimmbürger am 27. September abstimmen.
Aus Sicht der Initianten, namentlich die SVP und die Aktion für eine unabhängige Schweiz (Auns), hat die Personenfreizügigkeit zu einer «Massenzuwanderung» geführt. Darunter würden der Arbeitsmarkt, die Sozialwerke, die Infrastruktur und die Umwelt leiden. Sie fordern, dass die Schweiz das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU kündigt.
Widerstand aus Brüssel
Die Begrenzungsinitiative ist eine direkte Folge der Masseneinwanderungsinitiative, die 2014 überraschend angenommen wurde. Deren Umsetzung blieb jedoch hinter den Erwartungen der SVP zurück – auch weil Brüssel auf die Unantastbarkeit der Personenfreizügigkeit pochte und Verhandlungen verweigerte. Fakt ist: Wird die Personenfreizügigkeit beendet, so treten automatisch auch die sechs anderen Wirtschaftsabkommen des Vertragspakets ausser Kraft.
Die Politik verständigte sich auf eine Meldepflicht von offenen Stellen gegenüber den regionalen Arbeitsvermittlungen zugunsten inländischer Arbeitskräfte. Dieser sogenannte Inländervorrang «light», der seit Juli 2018 gilt, stellt die Personenfreizügigkeit nicht infrage. Allerdings gilt die Meldepflicht nur in Branchen mit hoher Arbeitslosigkeit. Zudem müssen die Arbeitgeber am Ende nicht zwingend Inländer einstellen. Die Begrenzungsinitiative ist eine Antwort auf eine als unzureichend empfundene Steuerungsmassnahme.

