Wie es am Montag bei der Stadt Dübendorf auf Anfrage hiess, hat sich der Stadtrat dazu entschieden, das Urteil in Sachen Zoo-Seilbahn ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen. Das schreibt die SDA.
Der Entscheid des kantonalen Baurekursgerichtes von Ende August war eine herbe Enttäuschung für die Stadt, die sich seit Jahren gegen die neue ÖV-Verbindung vom Bahnhof Stettbach zum Zoo wehrt. Die Stadt kritisiert in erster Linie das Verkehrskonzept für den Raum Stettbach. So sei das Parkieren der Autos ungenügend geregelt. Andere Kritiker, darunter Anwohner, stören sich vor allem an den bis zu 60 Meter hohen Stützen und dass für die Seilbahn fast 1500 Quadratmeter Wald gerodet werden müssten.
Folgen «nicht erheblich»
Das Baurekursgericht lehnte die Einwände aber ab. Der zusätzliche Autoverkehr in Stettbach beschränke sich, «wenn überhaupt, auf Sonn- und Feiertage», schrieb das Gericht. Zudem hält es die Beeinträchtigung der «nicht besonders zahlreichen, unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner» für vertretbar. Auch die Folgen für das Sagentobel und das Naherholungsgebiet an der Nordflanke des Zürichbergs hält das Gericht für nicht erheblich.
Vom Bahnhof Stettbach soll die Gondelbahn zum knapp 2,2 Kilometer entfernten Zoo führen und bis zu 1800 Personen pro Stunde befördern. Ein erster Anlauf des Projekts war vor dem Verwaltungsgericht 2014 wegen der Verkehrserschliessung noch gescheitert. Die Zoo Seilbahn AG hatte ihr Auflageprojekt daraufhin zurückgezogen und neu eingereicht.

