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Politik

So sollen die Sozialkosten neu verteilt werden

Sagen die Stimmberechtigten am 27. September Ja, müssen die Gemeinden im Kanton Zürich künftig nur noch 30 Prozent der Kosten für AHV- und IV-Zusatzleistungen selbst bezahlen. Doch das finden nicht alle gut. Die wichtigsten Antworten zur Vorlage.

Worum geht es?

Die Gemeinden im Kanton Zürich sind mit steigenden Sozialkosten konfrontiert. Den grössten Teil davon machen die Zusatzleistungen aus. Anrecht darauf haben jene AHV- und IV-Bezüger, deren Rente nicht ausreicht, um die minimalen Lebenskosten zu decken. Müssen sie beispielsweise ins Altersheim, kommen plötzlich hohe Kosten für Wohnen und Pflege auf sie zu. Zusatzleistungen können da helfen.

Unter den Begriff fallen verschiedene Formen sozialer Hilfe, zum Beispiel Ergänzungsleistungen, Zuschüsse für Heimbewohner und je nach Gemeinde weitere kommunale Unterstützungsgelder. Die Ausgaben für die Zusatzleistungen variieren von Gemeinde zu Gemeinde. Mancherorts sind sie sehr hoch, in anderen Gemeinden bewegen sie sich auf tiefem Niveau. Die Vorlage hat zum Ziel, die Kosten gerechter zu verteilen.

Wer ist am stärksten betroffen und warum?

Gemeinden, in denen viele ältere Menschen wohnen, haben überdurchschnittlich hohe Kosten. Stark betroffen ist die Stadt Zürich. 2018 wurde dort fast jeder fünfte Rentner mit Zusatzleistungen unterstützt. Hoch ist die Quote der Bezüger auch in Agglomerationsgemeinden wie Schlieren, wo 17,8 Prozent der AHV-Rentner Zusatzleistungen erhalten, in Opfikon (15,4 Prozent), Oberglatt (15,1 Prozent) und Dietikon (15 Prozent), aber auch in der Stadt Winterthur (13,4 Prozent) und in einigen ländlichen Gemeinden wie Wald (13,3 Prozent). Die Gemeinden können die Kosten für die Zusatzleistungen praktisch nicht selbst steuern.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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