Stadien und Konzertsäle werden sich ab Oktober wieder füllen. In der Frage, wie viele Leute maximal zu Grossanlässen dürfen und wie sie verteilt sein sollen, nähern sich der Bundesrat Alain Berset und die Kantone langsam an. Die Diskussionen sind in der Endphase.
Bersets Innendepartement (EDI) schlug den Kantonen vor, dass bei Aussenveranstaltungen wie Fussballmatchs zwei Drittel aller Sitzplätze besetzt sein dürfen und es keine Stehplätze geben darf. Bei Innenveranstaltungen wie Eishockeymatchs sollten Clubs aber nur die Hälfte der Sitzplatztickets verkaufen. Zudem sollte jeder zweite Sitz frei bleiben – zur Einhaltung des Sicherheitsabstands.
Auch für die Kantone ist eine Einschränkung der Zuschauerkapazitäten unerlässlich. Sie verlangen vom Bund aber eine Korrektur nach unten. Gemäss Recherchen dieser Zeitung schlug die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) den Kantonen zunächst eine Sitzplatzbeschränkung von 60 Prozent für Aussenveranstaltungen und 40 Prozent für Innenveranstaltungen vor.
Doch die GDK fand sich nun vor allem darin, dass zwischen jedem besetzten Platz ein Platz frei bleiben soll. Dieses Prinzip liefe darauf hinaus, dass sowohl Fussball- wie auch Eishockeyclubs lediglich die Hälfte ihrer Sitzplatzkapazitäten nutzen können.
Bersets Departement ist nun wieder an der Reihe. Dieses muss eine Verordnung zur Durchführung von Grossanlässen ausarbeiten. Nächste Woche wird der Bundesrat die Verordnung verabschieden.

