Das Stammgleis zwischen Bubikon und Wolfhausen hat in der Gemeinde eingefleischte Anhänger. Dass der Gemeinderat ein Teilstück davon an die Firma Schulthess verkaufen kann, versuchen sie mit allen Mitteln zu verhindern: Dazu haben sie eine Interessengemeinschaft gegründet, mehrere Rekurse eingereicht, sowie eine Petition (siehe Box) und eine Initiative lanciert.
Doch der Gemeinderat lässt sich nicht erweichen. Nachdem er die Initiative zunächst wegen formellen und materiellen Mängeln zurückgewiesen hatte, erklärt er die überarbeitete Version nun für ungültig. Ziel des Vorstosses ist es, das Stammgleis im kommunalen Richtplan einzutragen. Damit sei es künftig vor einem Verkauf oder Abbruch geschützt, sagen die Initianten.
Keine Verpflichtung
Der Gemeinderat widerspricht: Auch mit einem Eintrag im kommunalen Verkehrsplan könne ein Verkauf der Gleisgrundstücke an Dritte oder ein Abbruch der Gleise nicht verhindert werden, da der Richtplaneintrag nur behördenverbindlich sei.
Auf insgesamt zehn Seiten handelt der Gemeinderat die Geschichte des Stammgleises, die Begründung zur Ungültigerklärung und die Bedeutung des kommunalen Verkehrplans ab. So heisst es im Beschluss, Festlegungen im Verkehrsplan würden lediglich die Grundlage für den Bau von Verkehrsanlagen schaffen. Sie seien jedoch keine Verpflichtung, die betreffende Anlage tatsächlich zu bauen oder bestehen zu lassen.

