Politik

Baurekursgericht gibt grünes Licht für die Zooseilbahn

Die geplante Seilbahn vom Bahnhof Stettbach zum Zoo rückt einen Schritt näher. Das Baurekursgericht hat die Rekurse gegen die Festsetzung des Gestaltungsplans abgewiesen. Noch ist das Projekt aber nicht in trockenen Tüchern.

Baurekursgericht gibt grünes Licht für die Zooseilbahn

Die Verantwortlichen des Projekts Zooseilbahn sind «hocherfreut» über den Entscheid des Zürcher Baurekursgerichts. Das Gericht hat am 21. August sämtliche Rekurse, die gegen die Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplans eingereicht wurden, entweder abgewiesen oder es tritt nicht darauf ein. 

Damit sei das Projekt «einen wichtigen Schritt weiter», wird Andreas Hohl, der Delegierte des Zooseilbahn-Verwaltungsrats, in einer Mitteilung zitiert. Mit der Seilbahn soll dereinst der Dübendorfer ÖV-Knotenpunkt Stettbach mit dem Zoo Zürich verbinden. «Die Verkehrssituation am Zoo erfordert dringend Lösungen», sagt Hohl. Und die Zooseilbahn sei dafür mit Abstand die nachhaltigste aller möglicher Varianten. 

Stadt Dübendorf bedauert den Entscheid

Anders sah das der Dübendorfer Stadtrat, der gegen das Projekt rekurriert hatte. Er monierte, dass im Gestaltungsplan «die Anträge der Stadt Dübendorf weitgehend unberücksichtigt geblieben» seien. Kritik übte der Stadtrat vor allem am vorgeschlagenen Verkehrskonzept für den Raum Stettbach. So sei das Parkieren der Autos ungenügend geregelt.  Andere Kritiker, darunter Anwohner, stören sich vor allem an den bis zu 60 Meter hohen Stützen und dass für die Seilbahn fast 1500 Quadratmeter Wald gerodet werden müssten.

«Wir bedauern diesen Gerichtsentscheid sehr», sagt der Dübendorfer Stadtschreiber Martin Kunz. Man werde dessen Inhalt nun genau anschauen und allenfalls weitere Schritte prüfen.  

Stadtrat rekurriert gegen Zoo-Seilbahn

04.06.2019

Das Projekt Zoo-Seilbahn habe grundlegende Mängel, findet der Stadtrat von Dübendorf. Beitrag in Merkliste speichern In der Begründung für seinen Entscheid schreibt das Baurekursgericht, dass sich der zusätzliche Autoverkehr in Stettbach «wenn überhaupt, auf Sonn- und Feiertage» beschränke. Zudem hält es die Beeinträchtigung der «nicht besonders zahlreichen, unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner» für vertretbar. Auch die Folgen für das Sagentobel und das Naherholungsgebiet an der Nordflanke des Zürichbergs hält das Gericht für nicht erheblich.

Noch einige Hürden

Der von der Zürcher Baudirektion im Mai 2019 festgesetzte Gestaltungsplan für Zooseilbahn ist mit diesem Gerichtsentscheid aber noch nicht rechtskräftig. Gegen den Entscheid kann nun während dreissig Tagen Beschwerde eingelegt werden. Wäre dies der Fall, dann müsste sich als nächste Instanz das kantonale Verwaltungsgericht mit dem Thema befassen. Auch ein Weiterzug ans Bundesgericht wäre danach möglich.

Bevor die Seilbahn gebaut werden kann, muss der Gestaltungsplan auch noch vom Bund abgesegnet werden. Zudem würden derzeit noch Verhandlungen mit den betroffenen Grundeigentümern für den Erwerb der Betriebsrechte geführt, wie die Projektverantwortlichen in der Mitteilung schreiben. 

Ein erster Anlauf für das Projekt war 2014 vor Verwaltungsgericht gescheitert. Danach hatte die Zoo Seilbahn AG ihr Auflageprojekt zurückgezogen und neu eingereicht.

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