Als «Wolf im Schafspelz» bezeichnet die Vereinigung Pro Watersports Schweiz die Revision des Jagdgesetzes, über die am 27. September an der Urne abgestimmt wird. Denn bisher lag in den Diskussionen rund um die Vorlage der Fokus mehrheitlich auf dem Schicksal der Wildtiere wie etwa Wolf oder Luchs. Dass das Gesetz aber schwerwiegende Folgen für den Wassersport haben könnte, sei auch Pro Watersports bis vor kurzem nicht klar gewesen.
Wer sich den rund 70-seitigen erläuternden Bericht zur Änderung der Verordnung genauer ansieht, findet auf Seite 63 tatsächlich einen Passus, der sich direkt auf Stand-Up-Paddler in Wasser- und Zugvogelreservaten bezieht. «Das Fahren mit Brettern zum Stand-Up-Paddeln, mit Drachensegelbrettern oder ähnlichen Geräten sowie der Betrieb von Modellbooten sind verboten, die Kantone können Ausnahmen bewilligen.»
Besorgter Vermieter
Für Felix Demuth, Ustermer Vermieter und Verkäufer von Stand-Up-Paddles (SUP) wäre ein solches Verbot geschäftsschädigend. SUPs machen einen Drittel seines Umsatzes aus. Entsprechend besorgt zeigt sich Demuth über die Ausrichtung des revidierten Jagdgesetzes. « Das Problem ist, dass bei einer Annahme auch der Kanton die Mittel hätte, SUP auf den Oberländer Seen zu verbieten. »
« Heute hat es auch Leute auf dem See, die sich vorher nie so weit hinaus gewagt hätten. »
Felix Demuth

