Vor zwei Wochen feierten wir in der ganzen Schweiz unseren Nationalfeiertag – wie jedes Jahr, könnte man meinen. Und doch war es in diesem Jahr anders. Bei uns im Zentrum Rämismühle haben wir uns selbstverständlich an die Empfehlungen des Bundesrates gehalten und auf das gemeinsame Singen der Nationalhymne verzichtet.
Die Zuhörer erhielten zuerst die Textstrophen vorgelesen, danach hörten alle gemeinsam auf die Melodie. Vielleicht habe ich gerade deshalb in diesem Jahr bewusster auf den Text vom Schweizerpsalm geachtet. Der Text stammt vom Zürcher Leonhard Widmer (1809 bis 1867). Widmer, ein Reformierter, verfasste ein patriotisches Gedicht und sandte dieses seinem Bekannten Alberik Zwyssig, einem katholischen Mönch, zur Vertonung.
Im Jahre 1841 wurde das Werk zum ersten Mal öffentlich vorgetragen. Danach dauerte es noch fast 140 Jahre, bis am 1. April 1981 Text und Melodie vom Bundesrat offiziell als Nationalhymne erklärt wurde.
«Auf den Lobgesang ‹Deutschland über alles›, den deutschen Wein und die deutschen Frauen wird verzichtet.»
«35 Jahre sind genug», schrieb die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) im Jahre 2016, als sie den Sieger ihres Hymnenwettbewerbs vorstellte. Der alte Text von Widmer sei sprachlich sperrig und nicht mehr der Realität entsprechend. Die Schweiz werde darin nicht in ihrer heutigen politischen und kulturellen Vielfalt abgebildet, meinte die SGG. Man müsse sich ja bald schämen, im Vergleich mit anderen Landeshymnen.

