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Politik

Bundesrat will Tiere in der Verfassung besser schützen

Die Schweiz wird über das Tierwohl in Schweizer Ställen abstimmen: Die Regierung stellt der Massentierhaltungsinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüber – und geht dabei erstaunlich weit.

Schweine, die bei der Schlachtung zu wenig betäubt werden. Hühner, die nie Tageslicht sehen. Kühe, die eng zusammengepfercht in ihrem Kot waten. Immer wieder haben Tierschützer in den letzten Jahren solche Missstände in Schweizer Ställen publik gemacht. Das will der Bundesrat jetzt ändern: Tiere sollen in der Verfassung besser geschützt werden. 

Konkret müssen die rund 15 Millionen Nutztiere nach Absicht der Regierung tierfreundlich untergebracht werden, regelmässigen Auslauf haben und schonend geschlachtet werden. Mit diesem direkten Gegenentwurf will der Bundesrat die Massentierhaltungsinitiative bekämpfen, der er offensichtlich Chancen an der Urne zutraut.

Das Volksbegehren hätte weitreichende Konsequenzen für die Bauern: Sie dürften deutlich weniger Tiere haben, weil die Haltung mindestens dem aktuellen Biostandard entsprechen müsste. Bei Legehennen etwa müsste der Maximalbestand von 18’000 auf 2000 reduziert werden.

Mit diesem Vorschlag, den der Bundesrat nun in die Vernehmlassung geschickt hat, hat sich Innenminister Alain Berset (SP) gegen Landwirtschaftsminister Guy Parmelin (SVP) durchgesetzt. Der Grund für den Streit: Bersets Leute wollten im Gegenvorschlag die beiden Tierwohlprogramme für regelmässigen Auslauf ins Freie (Raus) und besonders tiefreundliche Stallhaltungen (BTS) für obligatorisch erklären.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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