«Bis jetzt deutet nichts darauf hin, dass eine Covid-19-Infektion bei Schwangeren ohne Vorerkrankungen zu schwereren Symptomen oder einem schwereren Krankheitsverlauf führt (…) Schwangere gehören daher nicht zur Kategorie der besonders gefährdeten Personen, wie sie vom BAG definiert ist.» So stand es noch am Mittwochnachmittag unter den «häufig gestellten Fragen» auf der Website des Bundesamts für Gesundheit (BAG) geschrieben. Dabei war das Amt da bereits umgeschwenkt: Wie die Betagten sowie Menschen mit Vorerkrankungen rechnet der Bund jetzt auch werdende Mütter zu den «besonders Gefährdeten».
Was hat den Bund zu dieser Umklassierung veranlasst? Primär waren es neuere Forschungen, wie Patrick Mathys vom BAG vor den Medien erläuterte. Welche Befunde damit gemeint sind, geht aus einem Expertenbrief hervor, den die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe am Mittwoch veröffentlichte. Demnach haben schwangere Frauen gemäss aktuellsten Studien ein rund fünfmal höheres Risiko als Nichtschwangere, wegen Covid-19 ins Spital eingeliefert zu werden. Das gilt vor allem für das letzte Drittel der Schwangerschaft.
Schwangere leiden eher an Übergewicht, Bluthochdruck oder Thrombosen – alles Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf. Zudem ist die Immunabwehr während der Schwangerschaft grundsätzlich schwächer. Ein schwerer Krankheitsverlauf erhöht zudem das Risiko für eine Frühgeburt. Auch kann sich das Neugeborene anstecken, wobei es nur selten zu schweren Verläufen kommt. Noch wenig weiss man bisher über die Auswirkungen einer Infektion mit dem Coronavirus im ersten Schwangerschaftsdrittel.
«Wir behandeln diese Fälle kulant und unkompliziert.»
Patrick Häfliger, Sprecher von Coop
Dass der Bund die Lage jetzt neu beurteilt, wird jedenfalls Folgen haben – zum einen für die schwangeren Frauen, denen das BAG nun besondere Vorsicht in Sachen Hygiene und Prävention empfiehlt. Zum anderen aber auch für die Firmen, in denen die Frauen arbeiten: «Der Arbeitgeber ist unter Umständen neu verpflichtet, eine Risikoanalyse vornehmen zu lassen», sagt Fabian Maienfisch vom Staatssekretariat für Wirtschaft. «Der behandelnde Arzt hat im Einzelfall zu entscheiden, ob die notwendigen Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerin und des ungeborenen Kindes getroffen wurden. Oder ob er aufgrund der Gefährdung die Weiterbeschäftigung untersagt.»

