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Politik

Kanton Zürich verzichtet vorerst auf Maskenpflicht in den Läden

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren zur Maskenpflicht in Läden hin oder her: Im Kanton Zürich will man momentan auf andere Massnahmen fokussieren.

Der Vorstand der Schweizerischen Konferenz der Gesundheitsdirektoren (GDK) empfiehlt Kantonen angesichts der hohen Corona-Fallzahlen weitergehende Massnahmen. Die Zentrale Forderung: Eine Maskenpflicht in Verkaufsgeschäften.

Zusätzlich soll eine Obergrenze von 100 Personen in Bars, Clubs und Diskotheken eingeführt werden.

Damit greift der Vorstand der GDK eine Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit von Ende letzter Woche auf. Entscheiden müssen letztlich die Kantone.

Noch setzt der Kanton Zürich auf andere Massnahmen

Im Kanton Zürich beurteile der Regierungsrat zusammen mit seinem Sonderstab Covid-19 die Situation laufend und diskutiere allfällige weitergehende Massnahmen, wie Regierungssprecher Andreas Melchior auf Anfrage mitteilt. Eine Möglichkeit wäre dabei auch eine Maskenpflicht in Läden.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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