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Politik

Ehrencharta, die Offenlegung richterlicher Abhängigkeiten

«Standpunkt»-Autorin Sandra Renggli macht sich grosse Sorgen um die politische Unabhängigkeit unserer Richter. Sie fürchtet, dass Parteigefügigkeit mehr zählt als juristische Fähigkeiten.

In der sogenannten Ehrencharta der SVP wurde nur die längst übliche Praxis Schweizer Parteien schriftlich festgehalten. Das Papier sollte die Amtsträger und Richter zur Gefolgschaft der Parteilinie zwingen, ansonsten drohe der Ausschluss aus der Partei.

Nun wird aus den Tiefen der Politik der verschwiegene Machtmissbrauch heraufgespült und vom bald pensionierten Gerichtspräsidenten Burger, der nichts mehr zu befürchten hat, publik gemacht. Praktiziert wird diese Direktive schon sehr lange und hat heute Auswüchse erreicht, welche die vermeintliche Gewaltentrennung von Politik und Justiz in der Schweiz zur Farce verkommen lassen.

Das Hochdienen und Erkaufen der Richterämter in den Parteien sucht seinesgleichen und verstösst auch klar gegen den Bundesbrief unserer ehrwürdigen Eidgenossenschaft von 1291: «Wir haben einhellig gelobt, dass wir in den Tälern keinen Richter anerkennen, der das Amt irgendwie um Geld oder Geldeswert erworben hat.» W orauf die Bundesverfassung dessen Sinn in Artikel 30 Abs. 1 wie folgt durch den Souverän übernommen hat: «Jede Person, deren Sache in einem gerichtlichen Verfahren beurteilt werden muss, hat Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht…»

«Nicht juristische Fähigkeiten, sondern Parteigefügigkeit werden auf diese Weise gefördert.»

Wie sollen Richterinnen und Richter nach dem Durchlaufen der Partei-Doktrinen unabhängig urteilen und die Leitbilder und Interessen ihrer Parteien völlig ignorieren können? Ideologisches Gedankengut, die geprägte Wahrnehmung, von Erwartungen bis hin zur Nötigung führendem Druck, Manipulation und letztendlich die finanziellen Verpflichtungen sollen so einfach bei der Urteilsfindung ausgeblendet werden?

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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