Jetzt geht es doch schneller als erwartet. Noch am Freitag hatte Bundesanwalt Michael Lauber kryptisch mitgeteilt, dass er seinen Rücktritt «anbiete» – aber die eigentliche Kündigung liess auf sich warten. Diesen Schritt hat der 54-Jährige, der wegen seines Verhaltens in der Fifa-Affäre schwer unter Druck geraten ist, nun nachgeholt.
«Bundesanwalt Michael Lauber hat am Abend des 28. Juli 2020 auf den 31. Januar 2021 die Kündigung eingereicht und damit formell den Rücktritt erklärt», gab die Bundesanwaltschaft am Mittwoch bekannt. Ständerat Andrea Caroni (FDP, AR), der die Gerichtskommission des Parlaments präsidiert, bestätigt den Eingang der Kündigung. Was Lauber dazu bewogen hat, nach seinem unverbindlichen «Angebot» vom Freitag nun doch die formelle Trennung einzuleiten, ist unklar. Die Bundesanwaltschaft macht dazu keine weiteren Angaben.
«Kein Leistungsausweis»
Die Art und Weise, wie Lauber seinen Abgang gestalten will, sorgt nun allerdings für neuen Ärger. Gemäss Mitteilung der Bundesanwaltschaft wird Laubers letzter Arbeitstag nämlich bereits der 31. August sein. In den verbleibenden fünf Monaten bis Ende Januar werde er «aufgelaufene Ferienguthaben» beziehen.
«Wie kommt bloss ein derartiges Ferienguthaben zustande? Das werden wir uns genau ansehen müssen», sagt ein bürgerliches Mitglied der Gerichtskommission. Es sei «kein Leistungsausweis für einen Chef, wenn er seine Ferien nicht im Griff hat».

