Eben noch war die Hoffnung gross: Schweizer Touristen sollten nach Finnland fliegen und in eine einsame Blockhütte reisen, um sich aus der Sauna anzusehen, wie die weiten Wälder mit dem Herbstbeginn gelb und rot werden. Möglich machte das eine Lockerung der strengen Regeln der finnischen Regierung am 13.Juli.
Der Traum verflüchtigte sich mit der Geschwindigkeit eines aufgeschreckten Rentiers. Seit Montag steht die Schweiz wieder auf einer Verbotsliste der finnischen Regierung, der Reiseanbieter Kontiki musste seine Touren annullieren, wie das Branchenportal Travelnews schreibt. Der Grund dafür ist, dass die Schweiz über den finnischen Schwellenwert von 8 Corona-Infizierten pro 100’000 Einwohner in einer Woche gerutscht und damit auf der gelben Liste der Regierung gelandet ist.
Schweizer Touristen dürfen nicht mehr einreisen
Finnland lässt aus der Schweiz derzeit nur noch eigene Staatsbürger sowie Personen mit triftigen familiären oder geschäftlichen Gründen einreisen, auch Besitzer eines Ferienhauses werden eingelassen. Touristen hingegen wird der Zutritt verweigert. Selbst jenen, die ins Land gelangen, wird eine – allerdings freiwillige – Quarantäne von 14 Tagen empfohlen, etwa für Finnen, die aus der Schweiz zurückkehren. Der nordeuropäische Staat zählt nur wenige Corona-Fälle, trotz der langen Grenze mit dem stark betroffenen Nachbarn Schweden. Aktuell ist die Infektionsrate rund zehnmal tiefer als in der Schweiz. Finnland schränkt auch die Einreise aus weiteren europäischen Ländern wie Österreich oder Frankreich ein. Die Liste wird alle zwei Wochen aktualisiert, das nächste Mal voraussichtlich in der zweiten Augustwoche.
Auch in den vergangenen Jahren zunehmend beliebte Feriendestinationen im Baltikum sind neuerdings für Schweizer nicht mehr frei zugänglich. Die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen verzeichnen rund fünfmal tiefere Fallraten als die Schweiz. Die Regierungen haben darum den Grenzwert für Quarantänemassnahmen bei 16Ansteckungen pro 100’000 Einwohner während zweier Wochen festgelegt.

