Wenn eine Frage alltäglich oder dringend ist, entscheidet der Vater oder die Mutter allein, wer immer gerade beim Kind ist. Wie die Platzwunde am Knie behandelt werden soll, welche Kleider der Witterung entsprechend die richtigen sind, was das Kind zu essen bekommt.
Wichtigere, weitreichendere Fragen entscheiden die Eltern, sofern sie das Sorgerecht teilen, gemeinsam. Dazu gehöre auch das Impfen, schreibt das Bundesgericht in seinem am Mittwoch publizierten Urteil: «Die Frage der Impfung als medizinischer Eingriff ist keine alltägliche, sondern eine grundlegende Entscheidung, die keinem Elternteil allein zufällt.»
Nur: Wenn der Vater impfen will und die Mutter nicht oder umgekehrt – was dann? Nach bisheriger Rechtsprechung der unteren Instanzen hatten damit die Impfskeptiker Vorrang. Ohne Einverständnis beider Eltern gab es keine Impfung.
Dem schiebt das Bundesgericht nun einen Riegel, indem es die Beschwerde eines Vaters aus Baselland guthiess, der die Masernimpfung für seine drei minderjährigen Söhne (12, 7 und 5 Jahre alt) durchsetzen wollte. Die Eltern, die insgesamt sechs gemeinsame Kinder haben, wovon die ältesten drei schon volljährig sind, trennten sich vor vier Jahren.
Der Vater initiierte daraufhin ein Eheschutzverfahren und klagte später auf Scheidung. Es ging um Alimente und das Impfen. In der Impffrage unterlag er vor dem Kreisgericht sowie vor dem basel-landschaftlichen Kantonsgericht in mehreren Anläufen.

