Seit Jahren beschäftigt die Justiz die Frage, ob die Schweiz Frankreich Daten von über 40’000 UBS-Bankkunden übermitteln soll. Im Juli vergangenen Jahres hatte das Bundesgericht in einem aufsehenerregenden Urteil diese Datenlieferung genehmigt.
Im Juni wollte die Eidgenössische Steuerverwaltung eine erste Tranche der geforderten Daten an die französischen Steuerbehörden übermitteln. Doch die UBS verhinderte das, indem sie gegen die geplante Lieferung Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht einlegte und verlangte, als Partei im Datenauslieferprozess zugelassen zu werden.
In einem am Mittwochabend veröffentlichten Urteil lehnt das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der UBS ab. Das Gericht lässt damit die Grossbank nicht als Partei im noch ausstehenden Verfahren der Amtshilfe zu.
Alle Argumente sind vorgebracht
Damit dürfte der Weg dafür frei sein, dass die Schweiz effektiv die Kundendaten an Frankreich übermittelt. Denn laut Bundesverwaltungsgericht kann die UBS das neue Urteil nur noch dann vor dem Bundesgericht anfechten, wenn der Fall eine «grundsätzliche Bedeutung» hat. Ob dies hier der Fall ist, entscheidet wiederum das Bundesgericht.

