Der Bundesrat hat ein Einsehen und verlängert die Kurzarbeit und Unterstützung für Selbstständigerwerbende. Er beobachte die Entwicklung der Corona-Krise genau, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin vor den Medien. Deshalb erachte er die Verlängerung der Kurzarbeit und der Unterstützung für Selbstständigerwerbende als wichtig. Das Parlament hatte ihn in der Sommersession dazu aufgefordert.
Die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung wird von 12 auf 18 Monate verlängert. Damit können Unternehmen, die im März Kurzarbeit eingeführt haben, diese bis Ende Jahr oder darüber hinaus verlängern. Der Bundesrat hat weiter eine vom Arbeitgeber zu tragende Karenzfrist von einem Tag vorgesehen. Gleichzeitig hat er die Berücksichtigung von Überstunden wieder eingeführt.
Kündigungen vermeiden
Bis Ende August 2020 können Unternehmen während maximal 12 Monaten innerhalb von zwei Jahren Kurzarbeitsentschädigung geltend machen. Das Ziel der Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung ist, einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken.
Der Anspruch der direkt oder indirekt von Massnahmen gegen das Coronavirus betroffenen Selbstständigerwerbenden auf Corona-Erwerbsersatz wird zudem bis zum 16. September verlängert. Die in ihrer eigenen Firma angestellten Personen im Veranstaltungsbereich, die sich in einer Härtefallsituation befinden, können neu ebenfalls Coro na-Erwerbsersatz beanspruchen.

