Das Ende der Bahnfahrten zwischen Bubikon und Wolfhausen droht. Der Gemeinderat will einen Teil des Stammgleises verkaufen, doch dagegen regt sich Widerstand. Der gipfelt nun in einer Initiative, die fordert, dass das Gleis im kommunalen Richtplan eingetragen wird. Damit wäre es langfristig geschützt. Doch der Gemeinderat winkt ab.
In einer Stellungnahme zur Mitte Juni eingereichten Initiative schreibt er, diese sei zwar formal zustande gekommen. Doch in der aktuellen Form sei das Anliegen nicht initiativfähig. Der Grund: Die gewünschten Änderungen gehörten in unterschiedliche Zuständigkeiten, worüber die Stimmberechtigten gar nicht entscheiden könnten.
Ein Fall für den Zweckverband
Konkret heisst es in der Mitteilung, die Voraussetzung, um das Gleis im kommunalen Richtplan einzutragen, sei eine Eintragung im übergeordneten regionalen Richtplan. Und dafür sei der Zweckverband Region Zürcher Oberland zuständig. Somit könnten nicht die Bubiker Stimmberechtigten darüber befinden.
Allerdings könnten die Initianten der Planungsgruppe einen Antrag auf Wiedereintragung des Geleises im Regionalen Richtplan stellen; dies in Form einer «allgemeinen Anregung», so der Gemeinderat. Der Entscheid liege aber bei der Planungsgruppe und unterliege der Genehmigung durch den Regierungsrat.

