Die Geschichte ist so absurd wie tragisch. Sie handelt von einem verbalen Schlagabtausch, einem skurrilen aber folgenschweren Verkehrsunfall und einer grossen Klappe, die dem Beschuldigten Jahre nach dem Vorfall zum Verhängnis werden sollte.
Der Beschuldigte, der sich vor Kurzem vor dem Bezirksgericht Uster zu verantworten hatte, war zum Tatzeitpunkt im März 2012 18 Jahre, ein Monat und 20 Tage alt. Den Fahrausweis besass er gerade mal drei Tage, als er nach einem Streit mit einem Velofahrer einen gewaltigen Blödsinn machte.
Gegen Spiegel geschlagen
Der junge Mann aus dem Zürcher Oberland hatte gegen 23 Uhr eine verbale Auseinandersetzung mit einem damals 57-jährigen, betrunkenen Velofahrer vor dem Bezirksgebäude in Uster. In deren Zuge hatte der Velofahrer laut eigener Aussage gegen den Spiegel des Audi S4 Quattro des Angeklagten geschlagen.
Dem Beschuldigten gelang es trotz Vollbremsung nicht, seinen Audi rechtzeitig zum Stillstand zu bringen.

