Die Reaktionen waren heftig. Ihre Branche stehe zu Unrecht am Pranger, klagten Schweizer Autoimporteure. Damals, im März, machte der «Tages-Anzeiger» publik, dass der Bund «vermehrt mutmasslich rechtsmissbräuchliche Aktivitäten» festgestellt hatte. Er verdächtigt Importeure, Elektroautos und temporär umgebaute Fahrzeuge zu missbrauchen – mit dem Ziel, auf dem Papier ihre Klimabilanz zu frisieren und so Bussen zu entgehen. Die beiden Tricks verstossen zwar nicht direkt gegen geltendes Recht; der Bund stuft sie aber als rechtsmissbräuchlich ein, da sie nicht im Sinn des CO2-Gesetzes sind, mit dem der Bund die Treibhausgase senken will.
Nun will Umweltministerin Simonetta Sommaruga ein für alle Mal Klarheit schaffen – und mit ihr der Gesamtbundesrat. Er präzisiert die gesetzlichen Regeln so, dass die Trickserei in Zukunft einem Gesetzesverstoss gleichkommt und von den Behörden sanktioniert werden kann. Was ändert sich?
- Trick 1: Importeure führen Elektroautos in die Schweiz ein und setzen diese formell in Verkehr. Ein realer Käufer existiert freilich nicht. Vielmehr setzen Importeure die Autos gemäss Bundesamt für Energie «im Anschluss oder nach kürzerer Zeit» ohne tatsächliche Nutzung wieder ausser Verkehr und exportieren sie ins Ausland. Da E-Wagen im Betrieb CO2-frei sind, können Importeure mit ihnen die Klimabilanz ihrer Neuwagenflotte aufbessern und im Gegenzug Fahrzeuge mit hohen CO2-Emissionen in der Schweiz sanktionsfrei zum Verkehr zulassen. Künftig dürfen sich die Importeure ein Auto nur noch anrechnen lassen, wenn es hier tatsächlich «durch einen Endkunden» genutzt wird. Andernfalls ist das Vorgehen gesetzeswidrig.
- Trick 2: Bis vor kurzem hatte der Bund nur für Personenwagen CO2-Ziele definiert, nicht aber für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper. Importeure nutzten das aus. Sie bauten bei Personenwagen, typischerweise grosse und PS-starke Autos, die Rückbank sowie die Gurte aus. Nun erfüllte das Auto die Kriterien für ein sogenannt leichtes Nutzfahrzeug. Kaum war es in Verkehr gesetzt, wurde es wieder zurückgebaut und laut dem Bund «umgehend beziehungsweise nach kurzer Frist» als Personenwagen erneut zugelassen. Damit galt es nicht mehr als Neuwagen – und belastete die CO2-Bilanz des Importeurs nicht.
Zwar unterliegen seit diesem Jahr auch leichte Nutzfahrzeuge einer Zielvorgabe. Mit durchschnittlich 147 Gramm pro Kilometer und Fahrzeug ist sie aber deutlich weniger streng als das 95-Gramm-Ziel, das – mit einer Übergangsregelung versehen – für Personenwagen ab diesem Jahr gilt. Der Anreiz zur Trickserei bleibt also bestehen. In Zukunft können sich Importeure Fahrzeuge nur noch an ihre jeweilige CO2-Flottenbilanz anrechnen lassen, wenn diese entsprechend ihrer erstmaligen Zulassung genutzt werden. Ist Letzteres nicht der Fall, handelt es sich neu um einen Gesetzesverstoss.
Die Neuerungen sollen den Behörden nicht nur Instrumente zur Missbrauchsbekämpfung in die Hand geben, sondern auch präventiv wirken. «Die Anreize für Umgehungsversuche sind im Vornherein kleiner, wenn dies per Verordnung nicht akzeptiert ist», sagt Sebastian Dickenmann, beim Bundesamt für Energie stellvertretender Leiter der Sektion Energieeffizienter Verkehr.
«Damit kann endlich ein Schlupfloch geschlossen werden.»
Jürg Grossen, Präsident Grünliberale

