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Politik

Ja zum Hausarrest für Gefährder, Nein zur viel kritisierten Präventivhaft

Neue Massnahmen gegen potenzielle Terroristen sorgen im Nationalrat für einen heftigen Schlagabtausch. Die von Menschenrechtlern kritisierte Bundesratslinie setzt sich bisher weitgehend durch. Die Debatte geht weiter.

Der Nationalrat steht mehrheitlich hinter dem neuen Anti-Terror-Gesetz. Nach dem Ständerat will auch er die Möglichkeiten zur frühzeitigen Verhinderung von Terroranschlägen erweitern. Mit 107 zu 84 Stimmen trat er am Donnerstag auf die Vorlage ein.

Bekämpft wird das neue Bundesgesetz von links. Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen, die UNO-Menschenrechtskommission sowie die Menschenrechtsbeauftragte des Europarates, Dunja Mijatović, hatten den Gesetzesvorschlag zuvor kritisiert. Die im Gesetzesvorschlag verwendete Bezeichnung «potenzielle Terroristen» sei problematisch, denn Personen, die bisher mit dem Gesetz nicht in Konflikt geraten seien, könnten stigmatisiert werden, schrieb Mijatović in einem Brief an die vorberatende Kommission .

Potenziell schwere Bedrohung

Wenn eine Person einer Terrororganisation angehört oder bereits einen Anschlag vorbereitet, können die Sicherheitsbehörden schon heute einschreiten, gestützt auf das Strafrecht. Kaum eine Handhabe gibt es aber für die Behörden, wenn es um sogenannte Gefährder geht. Dabei handelt es sich um Personen, bei denen die Behörden wie der Nachrichtendienst Anhaltspunkte haben, dass sie einen Terroranschlag ausüben könnten.

Bundesrat und Ständerat orten aufgrund fehlender Handlungsmöglichkeiten gegen Gefährder eine «potenziell schwere Bedrohung» der Sicherheit. Um Anschläge zu verhindern, soll das Bundesamt für Polizei (Fedpol) die Möglichkeit erhalten, Gefährdern eine Melde- und Gesprächsteilnahmepflicht aufzuerlegen, Kontakt- und Rayonverbote anzuordnen oder Hausarrest zu befehlen.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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