Abo

Politik

Wie blöd ist das denn?

Standpunkt-Autor Heinz M. Schwyter findet die geplante Tracing App des Bundes sinnvoll. Dass die Gegner nun laut «Überwachungsstaat» schreien, kann er nicht nachvollziehen. Aus seiner Sicht geht die App viel weniger weit als Google oder Swisscom.

Jetzt sind es gerade drei Monate her, seit der Bundesrat einschneidende Massnahmen zum Schutze der Bevölkerung anordnete. Langsam kehrt wieder Alltag ein, doch die Folgen der Krise werden wir noch lange spüren. Vor allem die Kombination von psychischer und wirtschaftlicher Belastung kann sich als gefährlicher Cocktail herausstellen.

«Angesichts des Leides, welches dieses Virus über die Welt brachte, ist jeglicher Sarkasmus fehl am Platz.»

Nachdem sich zuerst alle geschlossen hinter die Anordnungen des Bundesrates stellten, schmolz die Zustimmung in Teilen der Bevölkerung wie der Schnee in der Frühlingssonne. Immer wildere Theorien tauchten auf. Dies ist nicht weiter verwunderlich, wenn selbst der Präsident von Amerika sich öffentlich für das Spritzen von Desinfektionsmitteln gegen das Virus ausgesprochen hat. Nach dem weltweiten Aufschrei versuchte er seine Aussage mit Sarkasmus zu erklären.  Angesichts des Leides, welches dieses Virus über die Welt brachte, ist jeglicher Sarkasmus fehl am Platz.

Ich beschäftige mich beruflich mit der Digitalisierung und berate Unternehmen aus der Immobilienbranche und dem Gesundheitswesen. Dabei stelle ich fest, dass digitale Massnahmen Befürworter wie auch Gegner finden. Auf die aktuelle Situation bezogen bietet sich die Tracing App als Beispiel an. In der Schweiz soll eine App entwickelt werden zu unserem Schutze (was auch der Wirtschaft dient).

Am 13. Mai 2020 hat der Bundesrat eine befristete Verordnung für eine Pilotphase der Schweizer Proximity-Tracing-App verabschiedet. Der Erlass ist bis Ende Juni befristet und regelt die Organisation, den Betrieb, die bearbeiteten Daten sowie die Nutzung. Gemäss Medienmitteilung des Bundesrates soll die App vorerst von ausgewählten Personen getestet werden. Ganz wichtig: Der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte erachtet den bevorstehenden Versuch als zulässig. In der Sommersession soll dann das Parlament die gesetzlichen Grundlagen für den ordentlichen Betrieb legen.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?