Im Zusammenhang mit der Corona-Krise haben Bund und Kanton von den Spitälern viel verlangt. Einerseits durften sie zwischen dem 17. März und dem 26. April die meisten geplanten Operationen nicht durchführen, andererseits mussten sie zusätzliche Intensivpflegeplätze schaffen.
Das eine hat zu hohen Ertragsausfällen geführt, das andere hat gekostet. Vor gut drei Wochen hat der Verband der Zürcher Krankenhäuser (VZK) ein deutliches Signal vom Regierungsrat gefordert. Der Verband wollte von der Regierung hören, wie sich der Kanton Zürich am grossen Schaden der Spitäler beteiligen will.
Am Freitag hat der Regierungsrat seine Absicht bekannt gegeben. Das Paket mit vier Massnahmen zur Unterstützung der Spitäler umfasst 305 Millionen Franken.
Theoretische 125 Millionen Franken
Mit 125 Millionen Franken beteiligt sich der Kanton à fonds perdu an den Ertragsausfällen, welche den Spitälern im stationären Bereich aufgrund des Operationsverbots entstanden sind. Die 125 Millionen entsprechen jenem Betrag, welcher der Kanton mutmasslich hätte tragen müssen, wenn die Spitäler normal ohne Corona funktioniert hätten. Bei stationären Behandlungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung liegt der Kantonsanteil bei 55 Prozent, ist die Invalidenversicherung zuständig, sind es 20 Prozent.

