Mittelschüler kriegen zwei Jokertage
Neu können die Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen zwei Mal pro Jahr einen Jokertag einsetzen. Dies hat der Regierungsrat beschlossen. Die Diese Jokertage soll es den Schülern ermöglichen, ohne einen Absenz- oder Dispensationsgrund dem Unterricht fernzubleiben.
Am Morgen nicht aufstehen mögen und drum einen solchen Freitag einsetzen, funktioniert aber nicht. Die Jokertage müssen vierzehn Tage im Voraus angekündigt werden. Zudem können die Schulen gewisse Sperrtage festlegen. Ebenfalls funktioniert da Horten der freien Tage nicht: Die Jokertage verfallen ende Schuljahr.
Gültig ab dem 1. August
Die Idee dazu gehe auf eine Initiative von Schülerinnen und Schüler der Kantonsschule Zürcher Unterland zurück, schreib der Regierungsrat in einer Mitteilung. Diese hätten sich im Rahmen eines Semesterprojekts zum Thema Kampagnen mit der Idee auseinandergesetzt.
Den Lehrer scheinen sie damit überzeugt zu haben. Er reichte die Idee als Einzelinitiative im Kantonsrat ein. Dieser hat ihr im April 2018 zugestimmt und die Jokertage im Mittelschulgesetz verankert. Diese Änderung gilt ab dem 1. August.

