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Politik

Berset wollte weiter gehen – Maurer sehr viel weiter

Im Juni sind die meisten Veranstaltungen wieder erlaubt, wenn auch mit Schutzkonzepten und Auflagen. Der Finanzminister stemmte sich dagegen – und forderte eine Sonderausnahme für den 1. August.

Die Schweiz kann sich dank der tiefen Infektionszahlen auf eine «neue Normalität» einstellen, wie es Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga formuliert. «Diese erfreuliche Entwicklung sieht man der Schweiz an, das Land ist in den letzten Tagen aufgeblüht. Statt Lockdown reden wir über Lockerungen», sagte sie am Mittwoch nach der Bundesratssitzung.

Die neue Normalität beginnt bereits am kommenden Samstag mit der Lockerung des Versammlungsverbots. Der grosse Schritt erfolgt dann eine Woche später. Ab 6. Juni sind in Kinos, Theatern und Konzertlokalen Vorführungen für maximal 300 Personen wieder zugelassen, Bergbahnen fahren wieder, und auch Campingplätze dürfen wieder Gäste empfangen.

Aber auch Diskotheken, Tanzlokale, Nachtclubs und Bordelle sind dann wieder öffnen. Am 19. Juni will die Regierung zudem die ausserordentliche Lage aufheben und auf die besondere Lage gemäss Epidemiengesetz zurückstufen.

Kontaktangaben teilweise zwingend

Die wiedergewonnene Freiheit gibt es allerdings nur gegen Auflagen. Denn die Pandemie ist noch nicht vorbei, Ansteckungen sind weiterhin möglich. Alle, seien es Freizeit-, Kultur- oder Gastronomiebetriebe sowie Sportveranstalter, brauchen deshalb ein Schutzkonzept. Und wo es nicht möglich ist, die Distanzregeln einzuhalten, müssen die Kunden Name und Telefonnummer hinterlassen.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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