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Gemeindeversammlungen als Wackelkandidaten

Soviel Normalität wie möglich: Die Oberländer Behörden wollen einen geordneten Übergang aus der Coronakrise in den Alltag. Ob es dafür möglichst bald wieder Gemeindeversammlungen braucht, beurteilen nicht alle gleich.

So dicht gedrängt wie an dieser Gemeindeversammlung im Jahr 2015 wird so schnell niemand mehr sitzen.

Symbolfoto: David Kündig

Gemeindeversammlungen als Wackelkandidaten

Der Juni ist traditionell der Monat der Rechnungs-Gemeindeversammlungen. Nicht so in diesem Jahr. Viele Gemeinden haben die Versammlung aufgrund der Corona-Krise bereits frühzeitig in den Herbst verschoben. Anders als die Parlamentsgemeinden Wetzikon, Uster, Dübendorf und Illnau-Effretikon, die den Betrieb in angepasster Weise bereits wieder aufgenommen haben, sind die restlichen 27 Gemeinden der Region auf weitere Entscheide des Bundesrates angewiesen, die wohl am 27. Mai gefällt werden.

Obwohl das grüne Licht aus Bern noch fehlt, haben sich die Gemeinden Pfäffikon, Fehraltorf, Bäretswil, Russikon, Wila, Fällanden, Greifensee, Volketswil und Wangen-Brüttisellen dazu entschieden, im Juni eine Versammlung anzusetzen.

« Niemand weiss, was im Herbst noch auf uns zukommt.»

Beat Grob, Volketswiler Gemeindeschreiber

In Bäretswil fand bereits am Anfang der Coronakrise im März eine Gemeindeversammlung mit besonderen Hygiene- und Abstandsmassnahmen statt. «Aufgrund der zu erwartenden, überschaubaren Teilnehmerzahl könnte die Versammlung am 17. Juni ähnlich stattfinden», sagt Gemeindeschreiber Andreas Sprenger. 

In Volketswil soll im September an der Urne über die neue Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde sowie der Schulgemeinde abgestimmt werden. «Darum steht am 12. Juni an der Gemeindeversammlung die Vorberatung an, damit diese per Januar 2021 in Kraft gesetzt werden kann », sagt Gemeindeschreiber Beat Grob. Der Entscheid, die Versammlung durchzuführen, sei ohne grosse Diskussionen gefallen. «Der Termindruck stand im Vordergrund. Niemand weiss, was im Herbst noch auf uns zukommt.»

Spezielle Regelung erwartet

Beim Kanton Zürich geht man davon aus, dass die Landesregierung ab dem 8. Juni Gemeindeversammlungen wieder ermöglicht. Wie Vittorio Jenni vom Zürcher Gemeindeamt auf Anfrage erklärt, könnte es sich dabei um eine spezielle Regelung für Gemeindeversammlung handeln. Diese würde nicht direkt mit dem Veranstaltungsverbot und der zulässigen Obergrenze für Veranstaltungen zusammenhängen. Generell könne das politische Leben auch auf Gemeindeebene nicht ewig stillstehen.

Diese Meinung teilt man auch in Wila, wo der Souverän neben der Jahresrechnung über einen Gestaltungsplan und die neue Polizeiverordnung befinden soll. «Mit der Durchführung im Juni will der Gemeinderat ein Zeichen setzen, dass langsam wieder Normalität einkehrt», sagt Gemeindeschreiber Balz Zinniker. «Ausserdem wollen wir einen Stau von politischen Geschäften in den Herbst hinein verhindern.»

Die Durchführung würde unter den geltenden Hygiene- und Distanzregeln über die Bühne gehen. «Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, dass wir zwischen zwei Stimmbürgern jeweils Stühle leer lassen», so Zinniker.

«Wird das Versammlungsverbot aufgehoben oder nur gelockert? Unter welchen Bedingungen?»

Hanspeter Thoma, Pfäffiker Gemeindeschreiber

Auch in Fehraltorf werde man die Hygienemassnahmen natürlich vollumfänglich umsetzen, sagt Gemeindeschreiber Marcel Wehrli. Anders als in Wila stehen in Fehraltorf neben der Jahresrechnung keine weiteren Traktanden auf der Geschäftsliste. Aufgrund der aktuellen Zahlen hält Wehrli das Risiko für gering, dass die Versammlung am 15. Juni nicht durchgeführt werden kann. «Auch deshalb, weil der Bundesrat wieder Gottesdienste erlaubt.»

Rechnung «kein dringliches Geschäft»

In Pfäffikon hätte man die Gemeindeversammlung verschoben, wenn einzig die Jahresrechnung auf der Geschäftsliste gestanden hätte. Da jedoch auch eine Erneuerung respektive Ergänzung eines Baurechtsvertrages traktandiert ist, habe man sich für die Durchführung entschieden, wie Gemeindeschreiber Hanspeter Thoma ausführt. «Dieses Geschäft soll nur dann verzögert werden, wenn es nicht anders geht.»

Das kantonale Gemeindeamt habe früh mitgeteilt, dass Gemeinden, die nach dem 8. Juni eine Versammlung planen, die Vorbereitungen weiter vorantreiben können. Nun gelte es, auf die Informationen des Bundesrates zu warten. «Wird das Versammlungsverbot aufgehoben oder nur gelockert? Unter welchen Bedingungen?», fragt sich Thoma. Wenn die Gemeindeversammlung durchgeführt werden soll, dann dürfe die Obergrenze der Teilnehmenden nicht zu tief sein. «Wenn diese Fragen beantwortet sind, können wir entscheiden.»

« Das Geld ist ausgegeben, ob der Stimmbürger will oder nicht. »

Vittorio Jenni, Zürcher Gemeindeamt

In Fällanden hat man bereits Verschiebedaten im Juli und August festgesetzt, um allenfalls flexibel auf die Regelungen des Bundesrates reagieren zu können. «Je nach Massnahmen wird der Gemeinderat entscheiden, ob die Versammlung vom 9. Juni durchgeführt wird und wenn nein, welches Verschiebungsdatum angepeilt werden soll», sagt Gemeindeschreiberin Leta Bezzola auf Anfrage. Durch diese Option sei der Entschluss, die Juni-Versammlung wie gewohnt zu planen, rasch gefällt worden. 

Falls die entsprechende Lockerung per 8. Juni allen Erwartungen zum Trotz nicht kommen sollte, bleibt allen betroffenen neun Gemeinden nichts anderes übrig, als ihre Versammlungen zu verschieben. Was die Jahresrechnung anbelangt, so sei diese «kein so dringliches Geschäft und kann auch noch im zweiten Halbjahr genehmigt werden», sagt Vittorio Jenni vom Zürcher Gemeindeamt. Bei der Rechnung habe der Stimmbürger keine Gestaltungsmöglichkeiten. Das Geld sei ausgegeben, ob er wolle oder nicht. «Er kann einzig noch seine Meinung darüber kundtun.»

Die Gemeindeversammlungen im Juni

9. Juni: Fällanden
12. Juni: Volketswil
15. Juni: Pfäffikon, Fehraltorf
16. Juni: Wangen-Brüttisellen
17. Juni: Bäretswil
19. Juni: Wila
22. Juni: Russikon
24. Juni: Greifensee

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