Wird heute im Universitäts-Kinderspital Zürich ein Kind geboren, bei dem nicht klar ist, ob es ein Mädchen oder ein Bub ist, werden die Familien von Teams mit Urologen, Psychologinnen, Ethikern und anderen Spezialistinnen betreut. In gemeinsamen Gesprächen sollen die Fachleute mit den Eltern herausfinden, wie und ob das Kind überhaupt behandelt werden soll. Das Kindeswohl gebe den Ausschlag, schreibt der Regierungsrat in einer Antwort auf eine Anfrage von vier Kantonsräten. Auch wenn für die Eltern eine Operation oft das Hauptthema sei, könnten diese medizinisch nicht indizierte Operationen nicht einfordern.
Dies ist eine ganz andere Position, wie sie noch Mitte des 20. Jahrhunderts von den meisten Medizinern vertreten wurde. Vielfach wurde den kleinen Patienten operativ ein Geschlecht zugeteilt. Einfachheitshalber wurden sie zu Mädchen umoperiert – so auch am Kinderspital Zürich.
80 Prozent der Akten vernichtet
Ende 2018 warfen Betroffene von Intersexualität dem Kinderspital vor, Akten vernichtet zu haben. Im Rahmen eines Forschungsprojekts erarbeitet das Kispi, wie zwischen 1945 und 1970 mit intersexuellen Kindern verfahren wurde. Bei der Aufarbeitung wurden die Kispi-Akten dem Staatsarchiv übergeben, jedoch nur gut 20 Prozent davon wurden archiviert – wie dies der Praxis des Staatsarchivs entspricht.
Anfang 2019 rief dieser Disput Brigitte Röösli auf den Plan. Die SP-Kantonsrätin aus Illnau-Effretikon und Co-Präsidentin der Patientenstelle Zürich reichte mit zwei Kantonsrätinnen eine Anfrage ein. Mit der Antwort sei sie nicht zufrieden gewesen, sagt Röösli heute. «Mir schien, der Regierungsrat hat sich für die Antwort gar nicht beim Kinderspital um die entsprechenden Informationen bemüht.»

