Die Kirchen sind gerade in Begriff, Grundsätze des Datenschutzes preiszugeben, damit sie an Pfingsten wieder Gottesdienste feiern können. Am 20. Mai hat das Bundesamt für Gesundheit BAG ein «Rahmenschutzkonzept für die Wiederaufnahme von Gottesdiensten und religiösen Zusammenkünften» vorgelegt. Darin werden nicht nur das Singen und die Abendmahlsfeier bis auf weiteres untersagt, sondern es wird auch festgehalten, dass «die Kontaktdaten der Teilnehmenden zwingend aufzunehmen sind», wie die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) es zusammenfasst.
Wer sich schon damit auseinandergesetzt hat, ob er bereit ist, seine Kontaktdaten beim nächsten Restaurantbesuch zwingend zu hinterlegen, erlebt ein Déjà-vu. Genau dieselben Vorgaben hat das BAG laut Gastrosuisse nämlich schon der Gastrobranche gemacht, die das dann in ihr Branchenkonzept aufnahm. Erst auf Intervention des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, Adrian Lobsiger, wurde der Zwang zur Datenabgabe rückgängig gemacht: Das Hinterlegen von Daten sei nur freiwillig möglich. Die wenigsten Restaurantbesucher machen von diesem freiwilligen Angebot Gebrauch.
Landeskirchen profitieren von neuen Gottesdienstregeln
23.05.2020


