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Politik

«Wir leben in einer Diktatur…»!?

Der Bundesrat habe uns bis jetzt umsichtig durch die Krise gesteuert, schreibt Standpunkt-Autor Markus Schaaf. Kritische Fragen zu stellen sei legitim, in einer Diktatur lebten wir jedoch nicht.

Sie bezeichnet sich selber als «Corona-Rebellin». In den 32 Jahren ihres Lebens sei sie noch nie so oft beleidigt worden, wie die letzten acht Wochen, sagt N.S. in einem Videobeitrag. Sie nehme trotz Versammlungsverbot an Demonstrationen teil, weil sie die Massnahmen des Bundesrates unverhältnismässig finde. Die demokratischen Rechte seien ausser Kraft gesetzt worden, sie spricht gar von einer Diktatur, die der Bundesrat eingeführt habe und nun weiterführen will.

Mit ihrer Haltung ist die Kita-Mitarbeiterin N.S. bei Weitem nicht alleine. «Schluss mit der Panikmacherei» und «Lockdown pfui» sind Parolen, die schweizweit skandiert werden. Jeden Tag tauchen neue Behauptungen auf – und jeden Tag werden sie abenteuerlicher. Bill Gates habe das Virus in die Welt gesetzt, die Schweiz werde eigentlich von der Weltgesundheitsorganisation WHO regiert, mit einer Zwangsimpfung soll die Weltbevölkerung gefügig gemacht werden und letztlich solle Corona gar dazu dienen, all unsere Vermögen einzuziehen.

«Ich vertrete ganz entschieden die Haltung, dass es legitim ist, auch in einer Krise kritische Fragen zu stellen.»

Kritische Fragen sind erlaubt – denken auch. Ich vertrete ganz entschieden die Haltung, dass es legitim ist, auch in einer Krise kritische Fragen zu stellen. Denn gerade in einer Krise muss eigenständiges und kritisches Denken weiterhin erlaubt und möglich sein. Doch sollte man dann diese Fähigkeit auch wirklich in Anspruch nehmen und damit beginnen, mit dem Denken!

Ist der Lockdown wirklich der erste Schritt in eine Diktatur? Das Kennzeichen einer Demokratie ist die Gewaltenteilung. Alle Angehörigen von Legislative, Exekutive und Judikative werden gewählt, um für eine begrenzte Zeit ein Amt auszuführen, im Auftrag der Bevölkerung und stets zum Wohle der Bevölkerung. In Verfassung, Gesetzen und Ordnungen ist geregelt, wie das Mit- und Nebeneinander dieser Gewalten funktioniert. Ganz anders wird es ab dem Moment, wenn von der Exekutive eine ausserordentliche Lage ausgerufen wird. Ab diesem Moment gibt es ein Ungleichgewicht der Kräfte. Die Exekutive bekommt für eine begrenzte Zeit fast unbegrenzte Möglichkeiten zu regieren. Anfang März haben der Bundesrat und die Kantonsregierungen von diesem Recht Gebrauch gemacht.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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