In einem Zürcher Restaurant am letzten Freitag: Der Gast möchte seinen Namen angeben und bittet den Kellner um die entsprechende Liste. Eine solche werde nicht mehr geführt, bekommt er zur Antwort. Das ist kein Einzelfall, wie Besuche von Redaktorinnen und Redaktoren dieser Zeitung in Schweizer Restaurants zeigen: In mehreren Lokalen fanden Gäste weder Namenslisten auf den Tischen, noch wurden sie vom Personal um ihre Namen gebeten.
Dabei steht im verbindlichen Schutzkonzept der Gastronomiebranche, dank dem Restaurants und Bars trotz der Corona-Pandemie seit einer Woche wieder geöffnet haben dürfen, etwas anderes: Für die Gäste ist das Angeben von Kontaktdaten zwar freiwillig. Doch für die Betriebe ist es Pflicht, danach zu fragen. Kurz vor den Wiederöffnungen erinnerte Bundesrat Alain Berset an einer Pressekonferenz daran: Damit allfällige Infektionsketten nachverfolgt werden könnten, müssten die Restaurants wissen, wer bei ihnen eingekehrt sei. «Contact-Tracing soll auch in Restaurants möglich sein», sagte Berset.
Frustriertes Personal
Das stellt sich als schwieriger heraus, als die Behörden hofften. Die Gewerkschaften Unia und Syna haben letzte Woche einen Aufruf an ihre Mitglieder aus der Gastrobranche lanciert. Diese sollten melden, wie gut sie am Arbeitsplatz geschützt werden. «Wir haben punktuell die Rückmeldung erhalten, dass die Gästedaten nicht erhoben werden, vor allem aus dem Kanton Zürich», sagt Mauro Moretto, zuständig für den Gastrobereich bei der Unia, die mehr als 500 Eingaben erhielt. Syna entnimmt den über 100 Antworten von Angestellten, dass vor allem die Gäste das Problem sind.
«Wir haben punktuell die Rückmeldung erhalten, dass die Gästedaten nicht erhoben werden, vor allem aus dem Kanton Zürich.»
Mauro Moretto, Gewerkschaft Unia
