Sind die Trennwändchen sauber montiert? Tragen die Coiffeusen und Coiffeure Masken? Und ha ben die Kunden beim Stöbern in den Bücherregalen wirklich genug Platz, um Abstand zu halten? Mit diesen Fragen im Kopf kontrollie ren die Mitarbeitenden des kan tonalen Arbeitsinspektorats der zeit zahlreiche Zürcher Betriebe.
Begonnen habe diese Kontrol len schon zu Beginn der Corona- Krise, damals mit dem Fokus auf Lebensmittelläden oder auf Ver teilzentren des Onlinehandels. Doch auch nach der Öffnung von Beizen und Läden musste das Arbeitsinspektorat noch immer keinen Betrieb schliessen.
Covid-19-Verordnung 2
Der Kanton kontrolliert nach den Vorgaben der sogenannten Co vid-19-Verordnung 2 des Bundesrats. Diese sieht keine Bussen oder sonstigen Sanktionen vor. Das einzige Mittel, fehlbare Be triebe zu bestrafen, wäre der dras tische Schritt der behördlich an geordneten Schliessung.
Dass dies bisher nicht passiert ist, bedeutet aber nicht, dass im ganzen Kanton keine Fehler bei der Einhaltung der Schutzmassnahmen gemacht worden sind. Vielmehr scheint der Kanton sei ne Kontrolltätigkeit mit Nachsicht auszuüben. Auf Anfrage heisst es bei der Volkswirtschaftsdirektion denn auch, wie wichtig neben der Kontrollarbeit die Beratung sei: «Die Arbeitsinspektoren prüfen die adäquate Umsetzung der Schutzkonzepte und beraten die Betriebe zudem bezüglich der Fragen, die sich spezifisch vor Ort ergeben. Dies wird von den Be- trieben sehr geschätzt.»

