Im Falle des Fluglotsen, der vor neun Jahren einen Beina he-Zusammenstoss zweier Flugzeuge verursacht hatte, bleibt es beim erstinstanzlichen Urteil. Der Lotse wird somit für seinen Feh ler nicht bestraft. Nachdem ihm das Bundesgericht bereits recht gegeben und die Sache ans Zür cher Obergericht zurückgewiesen hat, zieht die Staatsanwaltschaft nun die Berufung zurück.
Somit wird automatisch das erstins tanzliche Urteil rechtskräftig. Dieses lautete auf Freispruch und wurde 2016 vom Bezirksgericht Bülach gefällt. Die Richter kamen damals zum Schluss, dass der Lotse nicht für etwas verurteilt werden könne, das gar nicht passiert sei.
Der Skyguide-Mitarbeiter hat te im März 2011 zwei Swiss-Ma schinen mit insgesamt über 260 Menschen an Bord kurz nachei nander die Starterlaubnis erteilt – allerdings auf den sich kreuzen den Pisten. Einer der Piloten bemerkte die Gefahr und brach den Start im letzten Moment ab.
Der Lotse erteilte den Abbruchbefehl erst, nachdem bei ihm ein Alarm losgegangen war. Die Crew im zweiten, voll besetzten Flugzeug bekam von der brenzligen Situation nichts mit.
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