Wer einen Tisch im Restaurant reserviert , ist es gewohnt, Name und Telefonnummer anzugeben. Ab dem 11. Mai müssen dies auch Gäste tun, die spontan ein Restaurant aufsuchen – also ohne vorherige Reservierung .
D as Hinterlassen von Kontaktdaten sowie des Datums des Restaurantbesuchs ist Teil des Schutzkonzeptes gegen die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz. So sollen die Gesundheitsbehörden Infektionsketten rasch nachvollziehen und unterbrechen können.
Der Dachverband Gastro S uisse hat am Dienstag vorgestellt, wie die Öffnung der Restaurants im Detail geschehen soll. Weiter gelten grundsätzlich die üblichen Abstandsregeln von zwei Metern und Hygienevorschriften.
Demnach sind an einem Tisch maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern erlaubt. Alle Gäste müssen sitzen, und zwei Meter Abstand oder trennende Elemente sind nötig. Der Gastronomiebetrieb bewahrt die Daten der Gäste vierzehn Tage auf und vernichtet sie danach vollständig.
Die nicht öffentliche Schul-und Betriebsgastronomie muss hingegen keine Personendaten erfassen. Gastro -S uisse-Präsident Casimir Platzer sagte gegenüber Blick - TV: «Die Leute, die sich auf einen Restaurantbesuch freuen, sind bereit, die Daten abzugeben.»

