Der Nationalrat hat mit den Stimmen von links und der Mitte einer Motion zugestimmt, die fordert, dass Wirte und andere Firmen, die auf Anordnung des Bundes wegen des Coronavirus schliessen mussten, nur 30 Prozent der Miete bezahlen müssen. Auf den Rest sollen die Vermieter verzichten. Die Regelung gälte rückwirkend ab dem vom Bundesrat verhängten Shutdown und bis zum Tag, an dem dieser für die entsprechende Branche aufgehoben wird.
Das sei eine «faire und angemessene Lösung», sagte die Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Badran. Sie rechnete vor, dass die Vermietermit dem Beschluss nur auf «ein bis drei Prozent» der Einnahmen verzichten müssten, da die meisten Geschäftsliegenschaften ja auch noch Wohnungen oder Büros hätten, deren Mieten bezahlt würden. So entstünden der Allgemeinheit keine Kosten. Dass einige Vermieter durch den Mietausfall in Schwierigkeiten kommen könnten, gab Badran allerdings indirekt zu: Für diese ist ein Härtefall von 20 Millionen Franken vorgesehen. Gemeinnützige Wohnbauträger sollen gemäss Badran von der Regelung ausgenommen werden oder daraus entschädigt werden.
Höhere Geschäftsmieten?
Für Markus Meier, Direktor des Hauseigentümerverbandes, stimmt die Berechnung des Ertragsausfalles von Jacqueline Badran nur in seltenen Fällen. «Die Mietverhältnisse sind zu unterschiedlich, als dass sich das sagen lässt», findet er. Die Renditen auf Geschäftsmieten seien geringer, als dies Badran gerne darstelle. «Sie sind gesetzlich begrenzt und reguliert.»
Für Meier ist der Entscheid ein «willkürlicher Mieterlass», der auf Kosten der Eigentümer gehe. Er befürchtet, dass die Geschäftsmieten steigen werden, falls die Motion tatsächlich umgesetzt werde. «Wenn die Vermieter in Zukunft damit rechnen müssen, dass ihnen die Politik die Mieteinnahmen kürzen kann, werden sie die Bildung von Reserven anstreben, was zu höheren Mieten führt.»

