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Politik

Der Gewinner der Swiss-Rettung heisst Martin Ebner

Die Helvetic Airways des milliardenschweren Investors dürfte von der Staatshilfe profitieren – auch dank einem Vertrag, der die Corona-Krise überdauert hat.

Im Dezember verkündete der schwerreiche Investor Martin Ebner im Wirtschaftsmagazin «Bilanz», er habe das Geschäft seiner Airline Helvetic «vom Risiko befreit. Wenn man so will, ist die Swiss unser Risiko.» Damals wusste er noch nichts vom Coronavirus und seinen Auswirkungen auf die Flugbranche. Die Flotte und das Personal von Helvetic fliegen mehrheitlich im Dienste der Swiss – Wetlease nennt man das im Jargon. Die Bonität der Swiss sei über jeden Zweifel erhaben, sagte Ebner damals weiter.

Er lag damit kreuzfalsch und trotzdem richtig. Wie heute bekannt ist, hat die Bonität der Swiss in den letzten Wochen stark gelitten. Weil dies allerdings nicht ihre eigene Schuld ist, wird der Bundesrat sie in den nächsten Wochen mit vielen Hundert Millionen Franken Steuergeld retten, vielleicht gar mit Milliarden. Die Swiss will auf Anfrage den genauen Bedarf nicht bekannt geben.

Ebners Überzeugung

Damit rettet der Bund auch Ebners Helvetic. Denn ohne die Gelder der Swiss könnte diese ins Taumeln geraten. Sich selbst um Staatsgelder zu bemühen, kommt für Helvetic dagegen nicht infrage. Eigentümer Ebner, dessen Vermögen auf drei Milliarden Franken geschätzt wird, garantiert die Liquidität vorerst selbst. Ebner war in den 90er-Jahren der gefürchtetste aktivistische Investor im Land gewesen. Nach dem Platzen der Dotcom-Blase schrammte er 2002 dem Vernehmen nach nur dank eines Darlehens seines Freundes Christoph Blocher scharf am Konkurs vorbei. 2006 übernahm Ebner Helvetic und trimmte sie im Charter- und Wetlease-Geschäft zur profitablen Regional-Airline.

Ebner ist offenbar der Überzeugung, dass sie das bald wieder sein wird. Beantragte er Staatshilfe, würde er zwar das Risiko eines schlechten Geschäftsgangs teilweise auf die Steuerzahler abwälzen. Doch es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat seine finanzielle Unterstützung an zahlreiche Auflagen koppeln wird. Zum Beispiel dürfte er das Auszahlen von Dividenden während der Dauer der Rückzahlung verbieten.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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