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Politik

Corona darf kein Vorwand sein

Social Distancing kann nicht vorgeschoben werden, um einer Mutter oder einem Vater den Kontakt zum Kind zu verwehren. Die Kesb will nicht eingreifen, hat aber Empfehlungen erstellt.

Abstand halten, keine Reisen, Social Distancing – die Empfehlungen des Bundesrates zum Umgang während der Corona-Krise haben viele getrennt lebende Eltern verunsichert. Dürfen Kinder noch jedes zweite Wochenende zum Vater oder die Hälfte der Woche bei der Mutter verbringen, obwohl diese mit der betagten Grossmutter zusammenwohnt? Was ist mit Kindern von Ärztinnen und Pflegefachleuten? Was ist, wenn ein Elternteil Krankheitssymptome hat und in Quarantäne ist?

Mit vielen solchen Anfragen war die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Winterthur-Andelfingen konfrontiert, als der Bundesrat die ausserordentliche Lage ausrief. «Manche Eltern hatten sich wohl erhofft, dass die Kesb ihnen die Entscheidungen abnimmt», sagt Kesb-Präsidentin Karin Fischer auf Anfrage. Das sei aber nicht ihre Aufgabe. Dennoch hat die Behörde schnell reagiert und am 22. März ein Merkblatt zu den Besuchskontakten publiziert. «Übernehmen Sie Verantwortung als Mutter beziehungsweise Vater», steht darin. «Wo Eltern miteinander sprechen und ihr Kind ins Zentrum stellen, finden sie auch in der ausserordentlichen Lage Lösungen», sagt Karin Fischer.

Mütter untersagen Vätern den Kontakt zu den Kindern

Unterdessen hat auch die nationale Dachorganisation, die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes), nachgezogen und Empfehlungen zum Besuchsrecht publiziert, inspiriert von solchen Vorbildern wie der Kesb Winterthur-Andelfingen. «Es wurde schnell klar, dass solche Richtlinien ein Bedürfnis aller Kesb sind», sagt Diana Wider, Kokes-Generalsekretärin. Die Kesb seien mit Eltern konfrontiert gewesen, die erwarteten, dass die Behörden nun handelten. Zudem hätten Väterorganisationen davon berichtet, dass Mütter unter dem Vorwand der Corona-Verhaltensregeln den Vätern den Kontakt zu ihren Kindern untersagt hatten.

Das bestätigt Christian Ess, Co-Präsident des Vereins Mannschafft mit Sitz in Zürich, der Eltern berät, die von Trennung und Scheidung betroffen sind. Es seien derzeit vor allem diejenigen Väter in Sorge, die ohnehin schon am Ausüben ihrer Betreuungs- und Erziehungspflicht gehindert werden, sagt Ess.

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