In wirtschaftlich schweren Zeiten erhält der Tag der Arbeit plötzlich wieder mehr Gewicht – und er wird dieses Jahr zum Zankapfel gegenläufiger Interessen. So möchte der KMU- und Gewerbeverband des Kantons Zürich (KGV), dass der 1. Mai ausnahmsweise ein Arbeitstag wird. «Die Dienstleistungsunternehmen, die am 27. April den Betrieb wieder eröffnen können, sollten auch im Kanton Zürich ihr Geschäft am 1. Mai offen haben dürfen», fordert der KGV.
Vorbild ist für ihn der Kanton Thurgau, der sich bereits zu diesem Schritt entschieden hat. Die Zürcher Regierung soll nach Ansicht des KGV eine pauschale Ausnahmebewilligung erteilen, damit die arg in finanzielle Nöte geratenen Betriebe am Tag der Arbeit offen haben dürfen. Coiffeurgeschäfte und Gärtnereien würden den Ansturm der Kundinnen und Kunden nach dem Lockdown kaum bewältigen können, begründet der Verband seine Forderung. Da komme der «arbeitsfreie» 1. Mai genau recht.
Gelten soll die Ausnahmeregelung für Gärtnereien, Blumenläden, Bau- und Gartenfachmärkte und für Dienstleister wie Massage-, Tattoo- und Kosmetikstudios, Coiffeure, Zahnärzte und Physiotherapeuten.
Für Gewerkschaften ein «Mumpitz»
Gegenüber der Nachrichtenagentur sda erteilt der Regierungsrat der Forderung aber eine Absage. Die rechtliche Ausgangslage sei im Kanton Zürich eine andere als im Kanton Thurgau. In Zürich sei der 1. Mai ein kantonaler Feiertag, der im Gesetz dem Sonntag gleichgestellt sei. Im Thurgau hingegen sei dieser Tag lediglich ein Ruhetag, der dem Sonntag nicht gleichgestellt ist. Der Regierungsrat wäre deshalb nicht befugt, eine pauschale Ausnahmebewilligung zu erteilen, sagt Regierungspräsidentin Carmen Walker Späh (FDP). Dafür wäre eine Gesetzesänderung nötig, die vom Kantonsrat beschlossen werden müsste. Sie unterstünde dem fakultativen Referendum.

