Draussen herrscht Corona-Krise, und drinnen in der Zürcher Messe beriet der Zürcher Kantonsrat gestern, was dies für die Demokratie bis auf weiteres bedeutet. Ergebnis: Das Parlament stellt sich, wenn auch teils zähneknirschend, mit grosser Mehrheit hinter die Vorgaben des Regierungsrats. Diese laufen auf erhebliche Einschränkungen der direkten und der parlamentarischen Demokratie hinaus.
Ausgangspunkt ist das Versammlungsverbot des Bunds vom März. Davon betroffen sind bekanntlich auch Gemeindeversammlungen. Zeitweise war zudem unklar, ob Parlamente weiterhin tagen dürfen. Und: Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern, sollten die Exekutiven auch auf Gemeindeebene rasch handeln können.
Legislative braucht Erlaubnis der Exekutive
Nun hat der Kantonsrat beschlossen: Gemeindevorstände können vorerst auch ohne Beschluss des jeweiligen Gemeindeparlaments oder der Gemeindeversammlung Gelder zur Bewältigung der Corona-Krise vergeben. Sie müssen ihre Beschlüsse aber dem jeweiligen Bezirksrat zur Prüfung vorlegen.
Gemeindeparlamente dürfen zusammenkommen, formell ist dazu jedoch eine regierungsrätliche Bewilligung nötig. Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) versprach, dass diese Bewilligung reine Formsache sein soll.

