Nothilfe für Schwerzenbacher Unternehmer
15 Millionen Franken befinden sich im Corona-Hilfspaket, das der Zürcher Regierungsrat geschnürt hat. Damit sollen Selbstständigerwerbende und Kleinstunternehmen finanziell unterstützt werden, die durch die vom Bundesrat beschlossenen Einschränkungen betroffen sind. Ziel ist eine möglichst unbürokratische und damit schnelle Hilfe.
Nothilfe ist subsidiär
Jeder Gemeinde stehen pro Einwohner rund zehn Franken zur Verfügung, in Schwerzenbach beläuft sich die Summe damit auf etwa 50‘000 Franken. Wie die Gemeinde in einer Mitteilung schreibt, müssten Betroffene erst die von Bund und Kanton bereitgestellten Instrumente nutzen, also die Kurzarbeitsentschädigung oder die Erwerbsersatzentschädigung für Selbstständigerwerbende.
Abzuklären gelte es aber auch die Möglichkeit einer Finanzierung via Hausbank, ebenso wie Verhandlungen mit Vermieter und Lieferanten. «Erst wenn diese Instrumente nicht oder erst verspätet greifen, kann die kommunale Unterstützung angefragt werden», heisst es seitens der Gemeinde Schwerzenbach.
Nur für Schwerzenbacher
Wie die Verantwortlichen weiter festhalten, handle es sich bei der Unterstützung um eine zinsfreie Vorfinanzierung zur Überbrückung der Corona-Krise. Zu einem späteren Zeitpunkt sei diese wieder zurückzuerstatten.
Die Unterstützungsmassnahmen richten sich an Einzelfirmen oder Kleinstunternehmen mit einer Obergrenze von 200 Stellenprozenten, wobei 100 Prozent für den Firmeninhaber gedacht sind. Voraussetzung zur Gewährung von Überbrückungshilfe ist der Wohnsitz in Schwerzenbach.
Betroffene können sich auf der Hotline (044/826‘70’23, täglich von 9 bis 11.30 Uhr) oder per E-Mail ( gemeinde@schwerzenbach.ch ) melden.

