«Auch in der Krise muss die Rechtsdurchsetzung funktionieren»
Das Wichtigste in Kürze
- Das Betreibungsverbot und der Stopp der Zivil- und Verwaltungsverfahren wird nicht über den 19. April hinaus verlängert, sagt Bundesrätin Karin Keller-Sutter.
- Der Bundesrat erwägt, das Kapitalschutzrecht, das Sanierungs- und Stundungsrecht sowie das Nachlassrecht anzupassen, um die Schweiz vor unnötigen Konkursen zu bewahren.
- Die Notstundung will der Bundesrat jedoch nicht zur Anwendung bringen.
- Für Zivilverfahren werden zur Entlastung der Gerichte vorübergehende Spezialregelungen geprüft.

