Gutscheine kaufen und verschenken
Irgendwann muss man wieder zum Coiffeur. Und auch ein Besuch in der Lieblingsbeiz wird irgendwann wieder möglich sein. Darum empfiehlt es sich jetzt, Gutscheine zu kaufen. Das Geld wirkt wie ein zinsloses Darlehen und verschafft dringend nötige Liquidität. Auch der Gärtner, die Buchhandlung, der Veloladen oder der Massagesalon freuen sich über die Unterstützung. Und das Fitnessstudio nimmt nicht nur im Januar neue Kunden auf. Oder: Warum nicht mit Freunden ins Theater, wenn die Krise vorbei ist? Gutscheine gibt es überall, aber es entstehen auch extra Verzeichnisse wie Save-Your-Faves. Gutscheine eignen sich auch ideal als Ostergeschenk – falls wir dann immer noch nicht gemeinsam Eier tütschen können, lassen sie sich mit der Post verschicken. Wobei der Büchergutschein weniger Probleme bei den Verwandten machen dürfte als der Gutschein für ein Probetraining im Fitnesscenter. Klar, ein Darlehen beinhaltet immer ein Risiko, aber das dürfte mit gesundem Menschenverstand überschaubar sein.
Über die Gasse essen leicht gemacht Die Gastronomie hat innerhalb weniger Tage fast den ganzen Umsatz verloren. Einige Restaurants haben aber nicht völlig zugesperrt, sondern innert Kürze einen Take-away-Service aufgezogen. Mittags, manchmal sogar abends kann eine Mahlzeit abgeholt werden, oder man bekommt sie sogar ins Homeoffice geliefert. Bequemer geht es nicht – und es verschafft den Beizen einen minimalen Umsatz. Als Ergänzung zur Kurzarbeitsentschädigung. Entweder dort nachfragen, wo man sonst isst, oder unter Takeaway.com oder Eat.ch suchen.
Haushaltshilfe weiter beschäftigen
Die Haushaltshilfe darf oder kann vielleicht nicht mehr nach Hause kommen. Putzen und Kochen muss man in Zeiten des Social Distancing allenfalls wieder selber. Vielleicht ist es aber möglich, der Haushaltshilfe und ihrer Arbeit durch einen langen Spaziergang auszuweichen und so die Abstandsregeln einzuhalten. Ansonsten sollte man mit ihr abklären, ob sie Kurzarbeit oder ein Taggeld für Selbstständige beantragen kann, was je nach Anstellungsverhältnis möglich sein sollte. Oder sie kann anderes erledigen: Wäsche bei sich zu Hause bügeln oder insbesondere für ältere Kunden Einkäufe erledigen.

