Aviatische Nutzung soll im kantonalen Richtplan verankert werden
Die Teilrevision des kantonalen Richtplanes ist einen Schritt weiter. Der Regierungsrat hat rund 260 Einwendungen aus der Bevölkerung ausgewertet und den Richtplan nun so fertiggestellt, dass sich der Kantonsrat damit befassen kann, wie er am Donnerstag mitteilt.
Ein wichtiger Aspekt bei dieser Richtplan-Teilrevision ist der Flugplatz Dübendorf, der im Teilkapitel «Luftverkehr» abgehandelt wird. Dabei soll neu festgehalten werden, dass der Flugplatz Dübendorf ein «ziviles Flugfeld» ist. Die aviatische Nutzung soll also im Richtplan verankert werden.
Dies hatte die damals noch bürgerliche Mehrheit des Kantonsrates im September 2017 beschlossen. Es sei völlig klar, dass in Dübendorf weiterhin geflogen werde. Dann solle dies auch in den Richtplan. (sda)

