Eine knappe Stunde lang begründete die Richterin des Bezirksgerichts Uster das Urteil. Der Angeklagte, ein 46-jähriger Peruaner, wurde wegen sexueller Nötigung zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm wurde bei einer Probezeit von zwei Jahren der bedingte Vollzug gewährt. Weiter muss er eine Busse von 1000 Franken bezahlen. Hinzu kommen die Genugtuungssumme von 2000 Franken sowie die Gerichtskosten.
Da es sich bei sexueller Nötigung um eine sogenannte Katalogtat handelt, muss eine Landesverweisung ausgesprochen werden, ungeachtet der Schwere der Tat. Somit wurde der Peruaner zusätzlich zur Strafe und Busse für die Dauer von fünf Jahren des Landes verwiesen.
Eifersucht und Streit
Die Urteilsbegründung zog sich aus zwei Gründen in die Länge. Einerseits, weil eine Dolmetscherin diese übersetzen musste, andererseits, weil Aussage gegen Aussage stand und die Richterin begründen musste, weshalb sie der Privatklägerin glaubte – und nicht dem Angeklagten.
Bei der Befragung der Privatklägerin Ende Januar und der Einvernahme des Täters vor Bezirksgericht hätten die Aussagen nicht widersprüchlicher sein können. Die 41-jährige Argentinierin erzählte unter Tränen, was am Abend des 22. Juni 2017 in der von ihr und ihrem Partner bewohnten Wohnung in Uster geschehen war. Sie erzählte von immer wiederkehrenden Eifersuchtsausbrüchen ihres Partners, von endlosen Streitereien und Gewalt, die allerdings auch von ihr ausging.

