Nach dem Rauchen ist Radon die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Etwa 200 bis 300 Tote werden in der Schweiz jährlich Radon zugeschrieben. Das Gas ist ein Abbauprodukt von Uran und kommt in jedem Boden vor. Je nach Durchlässigkeit des Untergrunds strömt es nach oben, kann in Gebäude eindringen und sich in der Raumluft anreichern.
Per 1. Januar 2018 hat der Bundesrat den Grenzwert für die erlaubte Radonkonzentration auf einen Drittel des früheren Werts gesenkt. Neu gilt somit der Grenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter statt bisher 1000 Becquerel für die über ein Jahr gemittelte Radongaskonzentration. Dies bezieht sich auf «Räume, in denen sich Personen regelmässig während mehrerer Stunden pro Tag aufhalten», heisst es in der revidierten Verordnung.
Tödliche Strahlen im Keller
25.09.2019


