Der Gemeinderat unterzieht die Polizeiverordnung einer Totalrevision. Die aktuelle Verordnung stammt aus dem Jahr 2002. Seither wurden beim massgebenden übergeordneten Recht verschiedene Änderungen vorgenommen. Die Polizeiverordnung müsse deshalb daran angepasst werden, schreibt der Gemeinderat in einer jüngst versandten Medienmitteilung.
Wie Gemeindeschreiber Balz Zinniker auf Anfrage bestätigt, soll mit der neuen Polizeiverordnung auch eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Sozialdetektiven geschaffen werden. «Als Signal, dass Sozialhilfemissbrauch nicht geduldet wird.» Entsprechender Passus bestehe aus einem Satz. Bereits im letzten Herbst kündigte Gemeindepräsident Hans-Peter Meier (SVP) gegenüber «Züriost» die neue Grundlage an.
Im Juni entscheiden Stimmbürger
Wila ist nicht die einzige Gemeinde, die eine Rechtsgrundlage für Sozialdetektive schaffen will. Und diese zwischendurch auch immer wieder mal einsetzt. Auch Bauma will deren Einsatz regeln, wohl aber in einer eigens dafür vorgesehenen Observationsverordnung. Dies nachdem das Gemeindeamt eine rechtliche Grundlage in der Gemeindeordnung gekippt hat.
Denn gemäss Zürcher Regieurng braucht es eine kantonale gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Sozialdetektiven. Nichtsdestotrotz kommt es im Zusammenhang mit dem Einsatz von Detektiven immer wieder zu Verurteilungen, unter anderem aufgrund der Rechtsprechung des Obergerichts.

