Brandstiftung auf Militärstützpunkt: 31-Jähriger kassiert dreieinhalb Jahre
Die Strafe: dreieinhalb Jahre Gefängnis. Das Bezirksgericht Hinwil hat einen 31-jährigen Mann wegen mehrfacher Brandstiftung, Sachbeschädigung und mehrfachem Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen, wie es im eben veröffentlichen Urteil heisst. Er muss Schadenersatzzahlungen in der Höhe von über 230‘000 Franken leisten und mehrere tausend Franken Verfahrenskosten übernehmen.
Das Urteil ist noch unbegründet und nicht rechtskräftig; eine Berufung gegen den Entscheid ist praktisch sicher. Dennoch sitzt der Mann bereits hinter Gittern – und bleibt auch dort. Das Gericht entschied, die seit einem Jahr andauernde Sicherheitshaft bis mindestens im Juli zu verlängern. Dies wegen «unverändert bestehender Fluchtgefahr», wie es in einem zum Urteil gehörenden Beschluss heisst.
Armeefahrzeuge angezündet
Dem 31-jährigen Stadtzürcher waren zwei nächtliche Anschläge auf staatliche Einrichtungen im Kanton Zürich zur Last gelegt worden. So soll er Ende September 2015 im Armeelogistikcenter Hinwil – besser bekannt unter dem früheren Namen Armeemotorfahrzeugpark (AMP) – einen Brand gelegt haben. Dabei wurden über 20 Militärfahrzeuge beschädigt oder zerstört.
Im Sommer 2016 folgte ein Brandanschlag auf eine Funkstation der Stadtpolizei Zürich. Auch bei dieser Aktion entstand hoher Sachschaden. Ferner soll der Mann in der Stadt Plakate aufgehängt oder das Aufhängen der Plakate geduldet haben, auf denen zu Gewalt gegen Behörden, Firmen und Personen aufgerufen wurde.
Verteidiger wollte Freispruch
Am Prozess in Hinwil im vergangenen Dezember verweigerte der Angeklagte die Aussage. Durch seinen Verteidiger liess er jedoch einen Freispruch fordern. Dass sein Mandant die Anschläge verübt habe, sei nicht beweisbar, sagte der Anwalt. Zudem kritisierte er das Strafverfahren als unfair und politisch motiviert.
Für den Staatsanwalt hingegen war klar, dass die Taten auf das Konto des 31-Jährigen gehen, wobei der Mann im Fall der Funkstation höchstwahrscheinlich noch von mindestens einem Komplizen unterstützt wurde. Die Vorwürfe der Anklage wurden vor allem durch DNA-Spuren gestützt. Auch klar war für den Staatsanwalt das Motiv: «eine staatsfeindliche Gesinnung» des Mannes, den er als «radikal» und «linksextrem» schilderte.
Der Staatsanwalt hatte vier Jahre Gefängnis gefordert. Das nun vorliegende Hinwiler Urteil blieb zwar ein halbes Jahr unter diesem Strafmass, deckt sich sonst jedoch mehrheitlich mit den Anträgen der Anklage.
