Campingplatzbetreiber unterliegt vor Baurekursgericht
Das Wichtigste in Kürze
- Der Gemeinderat fordert von den Betreibern des Campingplatzes Waldhof seit Jahren nachträgliche Baueingaben
- Das Baurekursgericht hat ihm Recht gegeben
- Der Campingplatzbetreiber will die Situation nun durch eine Revision des Gestaltungsplanes klären
Den Campingplatz Waldhof in Hittnau darf man wohl mit gutem Gewissen als Inbegriff der Familienfreundlichkeit bezeichnen. Zahlreiche Tiere zum Streicheln, ein Spielplatz mit Seilbahn und zwei Schwimmbecken bieten abseits vom Strassenlärm ein Spielparadies für Kinder. Zudem gelten die Preise mit 29 Franken pro Nacht für Zelt- und Parkplatz erschwinglich, und dies während des ganzen Jahres.
Doch es gibt Ärger im Paradies. Schon seit Jahren liegen die Betreiber mit der Gemeinde im Clinch. Die Fronten sind verhärtet. Seit 2004 fordert der Hittnauer Gemeinderat die Betreiber wiederholt dazu auf, nachträglich Baugesuche für bereits erstellte Bauten und Anlagen einzureichen (wir berichteten).
Seilbahn in der Landwirtschaftszone
Konkret geht es um die Spielwiese, die in der Landwirtschaftszone errichtet wurde. Diese wird unter anderem für die Haltung von Kleintieren und zum Ponyreiten benutzt, zudem steht auf diesem Gelände der Spielplatz mit der 150 Meter langen Seilbahn – die «Hauptattraktion» des Campingplatzes, wie sie Gründer und Betreiber Klaus Wyss in der Vergangenheit schon genannt hatte. Zudem betroffen sind verschiedene zusätzliche Besucherabstellplätze ausserhalb des ursprünglichen Gestaltungsplanperimeters.
Die Betreiberfamilie hält seit mittlerweile 15 Jahren am Standpunkt fest, dass die Bauten rechtens sind. Darum haben sie beim Kantonalen Baurekursgericht Rekurse gegen die Aufforderungen der Gemeinde eingereicht.
Die Liste der Begründungen, warum die Anweisungen der Gemeinde nicht rechtens, ja gar «schikanös» seien, ist lang. 22 Seiten umfasst denn auch der Entscheid des Baurekursgerichtes, in dem es die Vorwürfe der Familie Wyss beleuchtet – und die Rekurse abweist. « Es lag im Ermessen der Baubehörde, für die rekursbetroffenen Bauten und Anlagen sowie Nutzungen ein Baugesuch zu verlangen », heisst es abschliessend . Der rechtkräftige Entscheid wurde bereits im September verfasst, ist jedoch erst seit kurzer Zeit öffentlich.
«Würde ich heute ein nachträgliches Baugesuch einreichen, könnte dieses gar nicht bewilligt werden.»
Klaus Wyss, Campingplatzbetreiber
«Wenn man das Urteil liest, entsteht der Eindruck, dass wir alles falsch gemacht haben», sagt Klaus Wyss. «Das ist aber nur die halbe Geschichte.» Nach wie vor wirft er dem Gemeinderat vor, nie genaue Forderungen gestellt zu haben, was anzupassen sei. «So können wir diese auch nicht erfüllen.» Zudem sei er von gewissen Anwälten in der Vergangenheit schlecht beraten worden. Einer habe sich sogar während den Verhandlungen auf die Seite der Gemeinde geschlagen.
Gespräch abgebrochen
Zwar gesteht Wyss ein, dass manche Bauten den Reglementen nicht entsprechen. «Aber das war schon bei der Erstellung so. Damals waren alle Beteiligten informiert, dass wir einen Spielplatz, wie er heute eingerichtet ist, erstellen wollen. Alle hatten Freude am neuen Campingplatz.» Dass diese Abmachung nicht mehr gelten soll, kann er nicht verstehen. «Würde ich heute ein nachträgliches Baugesuch einreichen, könnte dieses gar nicht bewilligt werden», sagt Wyss.
Das Verhältnismässigkeitsprinzip würde es wohl zulassen, dass die Bauten – in diesem Fall besonders der Spielplatz – trotzdem bestehen bleiben könnten. «Aber darauf kann ich mich doch nicht verlassen», sagt Wyss.
Mittlerweile hat zwischen dem Gemeinderat und Klaus Wyss ein Gespräch stattgefunden, um das weitere Vorgehen zu klären. Doch auch dieses hat sich nicht als fruchtbar erwiesen, wurde sogar abgebrochen. Die Schuld dafür schieben beide Seiten der anderen Partei zu.
Bauvorstand Carlo Hächler (FDP) findet klare Worte: «Die Gesetze müssen eingehalten werden. Und es ist klar definiert, was Herr Wyss tun müsste.» Ihm sitze zudem der Kanton im Nacken, «die Sache endlich in Ordnung zu bringen».
«Auch dem Gemeinderat liegt viel daran, dass der Campingplatz der Gemeinde erhalten bleibt.»
Carlo Hächler (FDP), Bauvorstand Hittnau
Man habe in der Vergangenheit immer wieder das Gespräch gesucht und viele Zugeständnisse gemacht, damit der Betrieb des Campingplatzes gesichert ist. Denn auch dem Gemeinderat liege viel daran, dass der Campingplatz der Gemeinde erhalten bleibt. «Dadurch ist diese unklare Situation entstanden, in der wir uns heute befinden», sagt Hächler. «Im Nachhinein muss man wohl sagen, dass wir früher hätten durchgreifen müssen.»
Kostspielige Ersatzvornahme
«Durchgreifen» kann in diesem Fall zwei verschiedene Szenarien bedeuten. Im Extremfall müsste der Campingplatz geschlossen werden, da er nicht gesetzeskonform ist. Dies wäre aber nicht die Absicht der kommunalen Behörde und nur auf Anordnung der kantonalen Stellen zu vollziehen. Die etwas weniger drastische Variante wäre eine «Ersatzvornahme». Dabei beauftragt die Gemeinde einen Experten, der die nötigen Informationen für eine Baueingabe erarbeitet, zusammenstellt und bei der Gemeinde einreicht.
«Bei einem Einfamilienhaus belaufen sich in solchen Fällen die Kosten bereits auf rund 10’000 Franken», sagt Hächler. Beim Campingplatz dürfte sich dieser Wert wohl um einiges vervielfachen. «Zudem müsste man den Campingplatz zuerst komplett neu ausmessen um den Ist-Zustand aufzunehmen. Das würde nicht nur die Betreiberfamilie sondern auch die Campierenden stören.» Zudem könnte der Bauherr – in diesem Fall Klaus Wyss – auch gegen diese Ersatzvornahme wieder rechtliche Mittel ergreifen, die den Prozess weiter verzögern würden.
Antrag auf Fristverlängerung
Nach dem Entscheid des Baurekursgerichtes wurde Klaus Wyss eine erneute Frist für die Baueingabe gesetzt. Diese lief letzte Woche ab. Ein Baugesuch hat er bisher nicht eingereicht. Dafür einen Antrag auf Fristverlängerung, um die Planung an die Hand zu nehmen und ein Gesuch einzureichen. Denn nun will er eine Klärung via Gestaltungsplan erreichen.
Ein solcher existiert für den Campingplatz seit seiner Inbetriebnahme. Und er ist kongruent mit den Grenzen der Erholungszone, die komplett von Landwirtschaftszone umgeben ist. «Bei eigenen Recherchen habe ich entdeckt, dass bei vergleichbaren Betrieben der Gestaltungsplan gar nicht mit Zonengrenzen deckungsgleich sein müssen.» Darum will er nun den Gestaltungsplan erneuern und darin alle umstrittenen Bauten aufnehmen.
Die Revision dieses Gestaltungsplanes müsste nach allen behördlichen Prüfungsverfahren schliesslich von der Hittnauer Gemeindeversammlung abgesegnet werden. Und auf diesem Rückhalt aus der Bevölkerung beruhen nun die Hoffnungen von Klaus Wyss.
